Kann ich den Vertrag bei Bombardier ohne weiteres kündigen oder kriege ich deswegen eventuell eine Strafe oder ähnliches?

4 Antworten

Es kommt auf die konkrete Ausbildungsform/-gestaltung an:

Ist die betriebliche Ausbildung der praxisorientierte Teil des Studiums oder umgekehrt das Studium Bestandteil der betrieblichen Ausbildung?

Wenn es sich um eine betriebliche Ausbildung handelt mit einem integrierten berufsausbildungsbegleitenden Studium, dann gelten die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes BBiG für die betriebliche Ausbildung.

Nach BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1 kann dann während der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses von beiden Seiten "ganz normal" fristlos gekündigt werden.

Das gilt dann auch, wenn die Kündigung vor Antritt der Ausbildung ausgesprochen wird. Zwar kann vertraglich eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen werden, was aber völlig unsinnig wäre, weil die Ausbildung sofort mit Antritt durch eine fristlose Kündigung wieder beendet werden könnte.

Neroli87 
Beitragsersteller
 30.10.2018, 07:02

Es ist ein Studium, bei dem in den Semesterferien die Praxisphasen stattfinden

Ich würde sagen, wenn nicht explizit die Kündigung vor Arbeitsantritt im Vertrag untersagt wird, kannst du im Rahmen der vorgeschriebenen Kündigungsfrist kündigen.

Ich würde Bosch zusagen, aber mit der Kündigung bei Bombardier warten, bis du den Vertrag mit Bosch schriftlich hast.

Neroli87 
Beitragsersteller
 30.10.2018, 07:03

und wenn ich dann bei Bombardier doch nicht mehr rauskomme? Habe ich doch zwei Stellen bei denen ich zugesagt habe.

Lieschen2404  11.11.2018, 13:34
@Neroli87

Ich grhe davon aus, dass du bej Bombardier raus kommst. Hast du denn mittlerweile im Vertrag nachgeguckt?

Kommt auf den Vertrag an. Schau mal, was da steht. Manchmal ist eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen. Dann musst Du verhandeln.

Auf jeden Fall aber die Kündigungsfrist einhalten.

Neroli87 
Beitragsersteller
 29.10.2018, 17:29

Gibt es überhaupt eine Kündigungsfrist vor Arbeits-/Studienbeginn?

tinalisatina  29.10.2018, 18:49
@Neroli87

Ja klar, ganz normal. Wenn Du 14 Tage hast (weil in der Probezeit), musst Du spätestens 14 Tage vor Antritt kündigen.

Bei Ausbildung ist das in der Probezeit oft fristlos möglich. Nicht sicher, ob das als Ausbildung zählt.

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