Kann ich den Vertrag bei Bombardier ohne weiteres kündigen oder kriege ich deswegen eventuell eine Strafe oder ähnliches?
Moin,
ich habe bei Bombardier vor ca. einem Monat einen Vertrag für ein duales Studium unterschrieben. Das duale Studium beginnt nächstes Jahr. Ich habe dort unterschrieben, weil ich befürchtet habe kein anderes Angebot zu bekommen. Jetzt habe ich aber eine Zusage von Bosch erhalten und muss bis Donnerstag dort schriftlich zu- oder absagen. Den Vertrag bei Bosch kriege ich Ende Januar zugeschickt.
4 Antworten
Es kommt auf die konkrete Ausbildungsform/-gestaltung an:
Ist die betriebliche Ausbildung der praxisorientierte Teil des Studiums oder umgekehrt das Studium Bestandteil der betrieblichen Ausbildung?
Wenn es sich um eine betriebliche Ausbildung handelt mit einem integrierten berufsausbildungsbegleitenden Studium, dann gelten die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes BBiG für die betriebliche Ausbildung.
Nach BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1 kann dann während der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses von beiden Seiten "ganz normal" fristlos gekündigt werden.
Das gilt dann auch, wenn die Kündigung vor Antritt der Ausbildung ausgesprochen wird. Zwar kann vertraglich eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen werden, was aber völlig unsinnig wäre, weil die Ausbildung sofort mit Antritt durch eine fristlose Kündigung wieder beendet werden könnte.
Es ist ein Studium, bei dem in den Semesterferien die Praxisphasen stattfinden
Ich würde sagen, wenn nicht explizit die Kündigung vor Arbeitsantritt im Vertrag untersagt wird, kannst du im Rahmen der vorgeschriebenen Kündigungsfrist kündigen.
Ich würde Bosch zusagen, aber mit der Kündigung bei Bombardier warten, bis du den Vertrag mit Bosch schriftlich hast.
Ich grhe davon aus, dass du bej Bombardier raus kommst. Hast du denn mittlerweile im Vertrag nachgeguckt?
Kommt auf den Vertrag an. Schau mal, was da steht. Manchmal ist eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen. Dann musst Du verhandeln.
Auf jeden Fall aber die Kündigungsfrist einhalten.
Gibt es überhaupt eine Kündigungsfrist vor Arbeits-/Studienbeginn?
Ja klar, ganz normal. Wenn Du 14 Tage hast (weil in der Probezeit), musst Du spätestens 14 Tage vor Antritt kündigen.
Bei Ausbildung ist das in der Probezeit oft fristlos möglich. Nicht sicher, ob das als Ausbildung zählt.
Eine Seite: Schau in den Vertrag!
Andere Seite: Werd erwachsen und unterschreib nur, was Du auch ernst meinst!
und wenn ich dann bei Bombardier doch nicht mehr rauskomme? Habe ich doch zwei Stellen bei denen ich zugesagt habe.