Drogendealer bei Polizei Melden, wie?
Servus, zusammen.
Wie ist das, wenn man die Polizei auf Drogendealer, etc. hinweisen möchte?
Ich weiß, zur Polizei gehen oder dort anrufen, ist das einfachste, aber was passiert danach?
Bleibt das ganze anonym?
Wurde von einem Drogendealer bedroht. Normalerweise kümmert's mich nicht, aber jetzt reichts mir. Will dem ganzen ein Ende bereiten.
7 Antworten
Vermutlich weißt du nur von seiner Tätigkeit und bist kein Zeuge. Ein Drogenhandel muß dokumentiert sein, dass heißt, dass Geld und Droge sichergestellt werden müssen. Vermutlich weiß die Polizei schon längst, dass der Typ dealt; sie kann es halt nur nicht beweisen.
Natürlich anzeigen,wenn Du schon bedroht wirst. Eigentlich sollte das anonym behandelt werden,aber wenn Du sagst,er bedroht Dich,bleibt es sicher anonym.Es kann aber sein,wenn es zur anzeige,gerichtsverhandlung kommt,Du als Zeuge aussagen musst.
aber wenn Du sagst,er bedroht Dich,bleibt es sicher anonym.
Das interessiert niemanden, zumal der Fragesteller überhaupt keine Beweise hat. Anwälte haben Akteneinsicht, zudem ist es wahrscheinlich, das der Fragesteller als Zeuge aussagen muss, frühstens dann ist die Anonymität nicht mehr gewährleistet. Anonyme Anzeigen sind (zumindest in Deutschland) nicht möglich.
Selbstverständlich kannst du bei der Polizei eine anonyme Anzeige machen. So geht's: http://www.helpster.de/eine-anonyme-anzeige-machen-so-gehen-sie-vor_96339.
Blödsinn! Anonyme Anzeigen sind möglich.
Kehr vor deiner türe. Solche hilfsheriffs braucht kein mensch
Wenn du ihn anzeigst, kriegt er ein Brief und dann wird da glaub' dein Name stehen.
Warum sollte das drin stehen? Damit er umgehend zu ihm hin kann, und ihn verprügeln?
Warum sollte das drin stehen? Damit er umgehend zu ihm hin kann, und ihn verprügeln?
Nein. Aber der Dealer wird einen Anwalt haben, und der hat Akteneinsicht. Anzeigen sind nie anonym, ganz egal in welcher Situation sich der Zeuge befindet.
Falsch. Anonyme Anzeigen sind nicht möglich. Anwälte haben Akteneinsicht, und der Angeklagte hat ein Recht darauf zu erfahren, wer ihn angeschwärzt hat.