Diebstahlsanzeige: EC-Karten- und Führerscheinnummer?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern es sich um einen Kartenführerschein handelt, kann jede Führerscheinstelle in Deutschland über das KBA die Führerschein-Nummer im Zentralen Fahrerlaubnisregister ermitteln. (siehe hierzu § 49 Abs. 1 Nr. 8 FeV)

reheKelp 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 18:00

Das sieht interessant aus. ich werde mich da mal erkundigen. Dankeschön!

siggibayr  15.04.2015, 08:23
@reheKelp

Wenn die Polizeibeamten sich mit ihrem Computerprogramm auskennen, könnten auch diese die Ermittlung der Führerscheindaten, einschließlich der Führerscheinnummer selbst durchführen. Das Recht hierzu ergibt sich aus § 52 Abs. 3 FeV.

reheKelp 
Beitragsersteller
 15.04.2015, 09:46
@siggibayr

Das habe ich mir auch schon überlegt. Bei der Verkehrskontrolle wird ja wohl auch u.a. die Nummer abgeglichen.

Naja ich werde mal zur Polizei gehen und die Anzeige dort abgeben und fragen ob die das ermitteln können.

reheKelp 
Beitragsersteller
 15.04.2015, 15:06
@siggibayr

Kleine Info: die Beamtin sagte, sie könne die Führerscheindaten nachtragen. *Sollte* funktionieren war der genau Wortlaut. ;)

Bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde.

Du solltest von der Polizei anschließend einen Ersatzführerschein bekommen, der solange gültig ist bis du wieder einen richtigen hast was so 2-6 Wochen dauern kann. Ich geh einfach mal davon aus, dass der gestohlene nicht wieder auftaucht.

Da du ja ohnehin einen neuen Führerschein beantragen musst, und dabei sollte es möglich sein die Führerscheinnummer zu ermitteln (Abgleich/Personalausweiß), würde ich dort persönlich hingehen (ist sicher sogar erforderlich).

Hier noch interessante Anhaltspunkte: http://www.fahrschule-123.de/fuehrerschein-verloren/

reheKelp 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 10:54

Hi,

mir wurde empfohlen so eine Woche bis 10 Tage zu warten. Das Problem mit dem Ersatzführerschein ist, dass dieser nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig ist soweit ich weiß. Blöderweise war der Personalausweis auch im Geldbeutel.

Den Gang zur Fahrerlaubnisbehörde habe ich erhofft zu ersparen, da ich umgezogen bin und zur alten Behörde müsste, was kilometer- und zeittechnisch sehr schwierig ist. Innerhalb der Frist der Polizei bis wann die Anzeige wieder eingegangen sein soll schaffe ich das wohl auch nicht.

Aber danke Dir für deine Antwort :)

Kaldon  14.04.2015, 12:15
@reheKelp

Kann die Empfehlung durchaus verstehen, wenn man doch Glück hat erspart man sich viel Arbeit. Dass mit dem Personalausweiß ist natürlich ganz doof, ein Reisepass wird da wohl nicht vorübergehend reichen?

Die ganzen Umstände sind sehr, wie sagt man, "zermürbend". Ich drück dir beide Daumen dass deine Papiere doch wieder zeitig auftauchen :)

reheKelp 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 17:58
@Kaldon

Leider nein, ist halt ganz doof gelaufen. Aber danke fürs Daumen drücken :)

Versuch es bei der Führerscheinstelle im Verkehrsamt.

Wo .wurde der Führerschein ausgestellt.Da bist du doch erfasst