Die VB-Nummer nicht einlösen (zulassen) besteht dan trotzdem ein Vertrag bei der Versicherung!

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo HelferInNotfall,

solange du die eVB-Nummer der neuen Gesellschaft nicht für eine Zulassung verwendest, hast du auch keinen Vertrag bei der neuen Gesellschaft.

Du benötigst jetzt eine neue eVB-Nummer der Versicherung, bei der dein Opa versichert ist. Klär bitte mit dem Autohaus zuvor ab, ob du der Fahrzeughalter sein musst wegen der Finanzierung oder ob auch dein Opa der Halter sein kann. Dementsprechend muss dann auch die eVB ausgefüllt sein. Beachte: wenn Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sind, dann gibt das meist einen Aufschlag auf die Prämie bei der Kfz-Versicherung, wovon der Beitragssatz von 80% aber nicht berührt ist.

LG vom Polarfuchs

polarfuchs  08.04.2012, 18:14

Danke für's Sternchen ;)

Richtig! Wenn du die VB-Nummer für die Zulassung nicht verwendest, dann kommt auch kein Vertrag zustande. Du kannst dein Auto also mit der VB-Nummer einer Versicherung deiner Wahl zulassen.

Klare Ansage : Nein !

r Seit März 2008 gilt die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer oder auch eVB-PIN) als Nachweis einer Kfz-Haftpflicht. Damit wurde die alte Doppelkarte bzw. Versicherungskarte endgültig abgelöst. Man erhält also nach Ihrem Versicherungsantrag keine elektronische Deckungskarte mehr, sondern nur noch einen Code. Das ist die sog. eVB-Nummer für die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Du zum Anmelden / Zulassen eines Kfz benötigst. Die eVB-Nummer ist siebenstellig und wird von der Versicherungsgesellschaft generiert, bei der Du den Versicherungsschutz beantragst. Du erhältst diesen siebenstelligen eVB-Code (z.B. XJH89ZR) entweder per Email, SMS, Telefon und in seltensten Fällen in Form eines Briefes. Und wenn Du diesen Code nicht einlöst, dann ist kein Vertrag mit dem Versicherer, von dem Du den Code bekommen hast, zustande gekommen. So siehts aus. :)