Dauer Bearbeitung Steuererklärung?
Wir lange dauert die Bearbeitung einer Steuererklärung seitens des Finanzamtes?Also rief heute an und die Dame sagte sie haben noch 1000 Steuerklärungen dann würde mein Antragsmonat dran kommen
4 Antworten
Da gibt es leider keine pauschale Antwort. Das ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Und dann nochmal von Mitarbeiter zu Mitarbeiter. Und am Ende kommt es auch darauf an, ob Du zu einer Zeit abgegeben hast, wenn gerade viele andere auch ihre Erklärung abgegeben haben. Deswegen viel zu viele Unwägbarkeiten.
Grob würde ich schätzen braucht es so zwei bis drei Monate bis zu einer Steuererklärung seitens des Amtes.
Unterschiedlich.
Kann sein das die vollautomatisch veranlagt wird, dann ist der Bescheid wenige Wochen nach Abgabe der Erklärung da.
Es kann aber auch je nach Auslastung des jeweiligen Finanzamts mehrere Monate dauern. Ich habe meinen Bescheid für 2020 zum Beispiel erst letzte Woche bekommen. Die Erklärung habe ich im September abgegeben
Es gibt gesetzliche Fristen, nach deren Ablauf Du Untätigkeitsklage erheben kannst, außerdem zahlt das Finanzamt ab Überschreitung einer noch längeren Frist freiwillig Überziehungszinsen - aber es ist sehr fraglich, ob Du da schon drüber bist, beides dauert länger als ein Jahr ...
Und 1.000 Steuererklärungen besagt gar nichts, weil wesentliche Parameter (Zahl der automatischen Entscheidungen, Zahl der Bearbeiter, ...) fehlen.
Nein, das galt für die Höhe der Zinsen in der Gegenrichtung (also das, was Steuerpflichtige zu zahlen haben). Übrigens geht es ohnehin nur um die Zinshöhe, nicht um den Umstand an sich.
echt?
mir liegt ein Steuerbescheid für 2017 vor. guthaben von 400 €.
KEINE Zinsen!
dir ist schon klar, dass das Finanzamt Zinsen auch wieder ZURÜCKfordern kann???
Es kommt darauf an, wann der Steuerbescheid ergangen ist - war die entsprechende Frist zwischen Abgabe und Bescheid schon verstrichen?
Bestandskräftig festgesetzte Zinsen können meines Wissens nicht zurückgefordert werden, das ist ja Sinn und Zweck der Bestandskraft - es sei denn, es wurde eine diesbezügliche Vorläufigkeit im Bescheid verankert.
Bestandskräftig festgesetzte Zinsen können meines Wissens nicht zurückgefordert werden, das ist ja Sinn und Zweck der Bestandskraft -
tja, sagt dir 173 AO etwas?
bezüglich der Zinsen ist der Bescheid VORLÄUFIG! oder glaubst du allen Ernstes, die Finanzverwaltung ist blöd?
und, der 2017ner Bescheid ist vom 23.02.2022.
aber erklär ruhig mir (seit 30 Jahren in Sachen Steuern unterwegs) weiterhin, dass du richtig liegst
Warum musst du das wissen ? Spätestens wenn du die definitive Steuerrechnung bekommen hast, weisst du, dass sie deine Bearbeitet haben.
außerdem zahlt das Finanzamt ab Überschreitung einer noch längeren Frist freiwillig Überziehungszinsen
echt?
wurde duch den BFH ausgesetzt!