Darf man T-shirts mit Fotos von Stars bedrucken und verkaufen?

4 Antworten

Für private Zwecke nach § 53 UrhG zulässig, jedoch für gewerbliche Zwecke ohne eine Erlaubnis des Berechtigten komplett unzulässig.

  • Verletzung der ausschließlichen Rechte des Urhebers
  • Verletzung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person

Es droht Abmahnung mit Kostennote und Schadensersatz- wie Unterlassungsansprüche, die Herausgabe der Stücke kann verlangt werden, ebenso können die Einnahmen vollständig eingezogen werden, bis hin zur Geld- oder Haftstrafe. §§ 97, 97a, 98, 100, 106 UrhG

Du hast höchstwahrscheinlich schon mal keine Rechte an den Fotos und ganz sicher keine Vermarktungsrechte.

bigben7 
Beitragsersteller
 24.02.2013, 20:15

Und wenn ich die rechte von dem Fotograf habe ?

Limearts  24.02.2013, 20:17
@bigben7

Muss die fotografierte Person immer noch zustimmen.

bigben7 
Beitragsersteller
 24.02.2013, 20:22
@Limearts

ok ist ja bei Prominenten schwirig :)

pass auf, daß du keine abmahnung bekommst

Nein, strafbar