Darf man nackt auf die Straße laufen oder das ist verboten?ich meine hier in Deutschland in meiner Heimat das ist verboten?

4 Antworten

Wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt, ist das evtl. eine Ordnungswidrigkeit - § 118 OWiG.

Ist leider auch eine Frage des Geschlechts. Richtig verboten ist es nicht aber erfahrungsgemäß würde man bei einer Frau seltener Anstoss nehmen wie bei einem Mann. Habe es selbst schon oft praktziert ohne Probleme zu haben. Im Gegenteil fotografieren war meist das einzige . Allerdings ist es auch eine Frage der Ästhetik. Man sollte schon einiger Massen gut aussehen und keinne fettern Bauch schlampern haben

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es ist nicht grundsätzlich verboten und problematisch wird es erst, wenn jemand daran Anstoß nimmt.

gforler  07.11.2018, 05:37

Da läuft eine schöne Frau nackt auf der Straße und Jemand nimmt Anstoß daran. Klingt wie öffentlicher Sex. Anstoß daran nehmen. Aber womit? Mit dem Anstoßbolzen. Verzeiht mir das es so lustig in meinen Ohren klingt.

salah6 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 22:41

Nackt laufen*

wolfgang001  07.11.2018, 05:41
@salah6

Wenn Du wirklich Pech hast, dann wirst Du eine Geldbuße zahlen müssen.

salah6 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 22:41

Welche Strafe bekomme ich wenn ich durch die Straße laufe?

tryanswer  06.11.2018, 22:44
@salah6

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

RobertLiebling  06.11.2018, 22:48
@tryanswer

Eher Geldbuße. Ist ja nur eine OWi.

tryanswer  06.11.2018, 22:49
@RobertLiebling

In der Regel schon - hängt jedoch alles vom jeweiligen Fall ab.

SaschaL1980  07.11.2018, 11:45
@tryanswer

Falsch! Wenn es lediglich um reine Nacktheit geht, ist es definitiv nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftag nach § 183a StGB.

tryanswer  07.11.2018, 11:49
@SaschaL1980

Nicht falsch, weil wir weder die näheren Umstände noch die Motivation dazu kennen. Entsprechend liegt der § 183a StGB durchaus noch im Bereich des möglichen. Gleichwohl hast du natürlich Recht, daß die meisten Fälle nur mit einer Owi geahndet werden.

SaschaL1980  07.11.2018, 11:51
@tryanswer

Klar liegt es im Bereich des Möglichen. Aber in der Frage geht es eben lediglich um reine Nacktheit. Und da greift § 183a StGB eben definitiv nicht!

tryanswer  07.11.2018, 11:54
@SaschaL1980

Aber genau hier spielt die Motivation eine Rolle, über die wir im Unklaren gelassen werden. Auch ein Exhibitionist ist faktisch nur einfach nackt, genauso wie ein Nudist. Beides wird aber entsprechend der jeweiligen Intention unterschiedlich gewertet.

SaschaL1980  07.11.2018, 11:56
@tryanswer

Wieder falsch!

Reine Nacktheit kann niemals strafbar sein. Nach § 183a StGB muss eine sexuelle Handlung vorliegen, was bei reiner Nacktheit eben nie der Fall ist.

Exhibitionisten können übrigens laut Gesetz nur Männer sein.

tryanswer  07.11.2018, 11:58
@SaschaL1980

Nach deiner Definition wäre Exhibitionismus also nicht strafbar, wenn damit keine weiteren sexuellen Handlungen einhergehen?

tryanswer  07.11.2018, 20:20
@SaschaL1980

Und genau über besagtem Hintergrund wissen wir im Zusammenhang mit dieser Frage nichts.

SaschaL1980  07.11.2018, 20:31
@tryanswer

Das ist soweit zwar korrekt, da allerdings in der Frage lediglich von reiner Nacktheit die Rede ist, sollte man eben auch nur darauf antworten.

Und das ist eben erst mal höchstens eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann, aber nicht muss.

Wenn jemand fragt, ob Autofahren legal ist, kann man ja auch nicht antworten, dass man dafür ins Gefängnis kommen kann, nur weil die Möglichkeit besteht, dass man beispielsweise ein illegales Rennen mitmacht.

NackterGerd  08.11.2018, 00:03
@salah6
Welche Strafe bekomme ich wenn ich durch die Straße laufe?

Keine STRAFE, höchtens ein Bußgeld

NackterGerd  08.11.2018, 00:06
@tryanswer

Nacktheit(FKK, Nudismus) und Exhibitionismus sind 2 verschiedene Dinge

tryanswer  08.11.2018, 00:09
@NackterGerd

Daher kam ich ja darauf zu sprechen.

NackterGerd  08.11.2018, 00:23
@tryanswer

Nacktheit ist nicht Strafbar das Andere schon

tryanswer  08.11.2018, 00:25
@NackterGerd

Ja, genau darum dreht sich der Vergleich.

Du darfst solange nackt durch die Straßen laufen, bis sich jemand daran stört.

Dann ist es eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat.