Darf man nackt auf die Straße laufen oder das ist verboten?ich meine hier in Deutschland in meiner Heimat das ist verboten?
4 Antworten
Wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt, ist das evtl. eine Ordnungswidrigkeit - § 118 OWiG.
Ist leider auch eine Frage des Geschlechts. Richtig verboten ist es nicht aber erfahrungsgemäß würde man bei einer Frau seltener Anstoss nehmen wie bei einem Mann. Habe es selbst schon oft praktziert ohne Probleme zu haben. Im Gegenteil fotografieren war meist das einzige . Allerdings ist es auch eine Frage der Ästhetik. Man sollte schon einiger Massen gut aussehen und keinne fettern Bauch schlampern haben
Es ist nicht grundsätzlich verboten und problematisch wird es erst, wenn jemand daran Anstoß nimmt.
Da läuft eine schöne Frau nackt auf der Straße und Jemand nimmt Anstoß daran. Klingt wie öffentlicher Sex. Anstoß daran nehmen. Aber womit? Mit dem Anstoßbolzen. Verzeiht mir das es so lustig in meinen Ohren klingt.
Wenn Du wirklich Pech hast, dann wirst Du eine Geldbuße zahlen müssen.
Welche Strafe bekomme ich wenn ich durch die Straße laufe?
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Eher Geldbuße. Ist ja nur eine OWi.
In der Regel schon - hängt jedoch alles vom jeweiligen Fall ab.
Falsch! Wenn es lediglich um reine Nacktheit geht, ist es definitiv nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftag nach § 183a StGB.
Nicht falsch, weil wir weder die näheren Umstände noch die Motivation dazu kennen. Entsprechend liegt der § 183a StGB durchaus noch im Bereich des möglichen. Gleichwohl hast du natürlich Recht, daß die meisten Fälle nur mit einer Owi geahndet werden.
Klar liegt es im Bereich des Möglichen. Aber in der Frage geht es eben lediglich um reine Nacktheit. Und da greift § 183a StGB eben definitiv nicht!
Aber genau hier spielt die Motivation eine Rolle, über die wir im Unklaren gelassen werden. Auch ein Exhibitionist ist faktisch nur einfach nackt, genauso wie ein Nudist. Beides wird aber entsprechend der jeweiligen Intention unterschiedlich gewertet.
Wieder falsch!
Reine Nacktheit kann niemals strafbar sein. Nach § 183a StGB muss eine sexuelle Handlung vorliegen, was bei reiner Nacktheit eben nie der Fall ist.
Exhibitionisten können übrigens laut Gesetz nur Männer sein.
Nach deiner Definition wäre Exhibitionismus also nicht strafbar, wenn damit keine weiteren sexuellen Handlungen einhergehen?
Nein, eine sexuelle Handlung ist dazu nicht notwendig. Aber ein sexueller Hintergrund. Und das ist auch nicht meine Definition.
Die entsprechende Definition kannst du im Übrigen hier nachlesen:
https://www.strafrechtsblogger.de/der-begriff-der-exhibitionistischen-handlung/2013/05/
Und genau über besagtem Hintergrund wissen wir im Zusammenhang mit dieser Frage nichts.
Das ist soweit zwar korrekt, da allerdings in der Frage lediglich von reiner Nacktheit die Rede ist, sollte man eben auch nur darauf antworten.
Und das ist eben erst mal höchstens eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann, aber nicht muss.
Wenn jemand fragt, ob Autofahren legal ist, kann man ja auch nicht antworten, dass man dafür ins Gefängnis kommen kann, nur weil die Möglichkeit besteht, dass man beispielsweise ein illegales Rennen mitmacht.
Welche Strafe bekomme ich wenn ich durch die Straße laufe?
Keine STRAFE, höchtens ein Bußgeld
Nacktheit(FKK, Nudismus) und Exhibitionismus sind 2 verschiedene Dinge
Daher kam ich ja darauf zu sprechen.
Nacktheit ist nicht Strafbar das Andere schon
Ja, genau darum dreht sich der Vergleich.
Du darfst solange nackt durch die Straßen laufen, bis sich jemand daran stört.
Dann ist es eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat.
Nackt laufen*