Darf man komplett kostümiert (also man sieht weder Gesicht noch etwas anderes) in der Öffentlichkeit rumlaufen?
4 Antworten
Man darf. sofern man nicht auf eine Demo geht und Du nicht mit ein Auto steuerst.
Das Betreten einer Bank kann auch unangenehme Folgen haben.
Nein, das ist auch nicht erlaubt, der § 32, Abs. 4 sieht keine Ausnahmen vor:
4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
In § 21a ist die Helmpflicht für Motoradfahrer festgelegt.
Kostümiert ja. ABer Gesicht muss erkennbar bleiben. Speziell nachts.- Sonst kann dir die Absicht einer Straftat unterstellt werden. Oder Schutzbewaffnung , siehe Vermummungsverbot. Die Polizei muss jederzeit die Möglichkeit haben, deine Personalien festzustellen. Dazu gehört das Freibleiben des Gesichts etc.
Ansonsten darfst du jederzeit alles anziehen, was immer du willst.
Wenn du willst, kannst du auch mit einem Superman-Kostüm mit umgedrehten Unterhosen und Schulterpolstern zur Arbeit.
Ob das bei diesen Temperaturen gerade gesund, angemessen oder gute Folgen ( Ansicht deiner Kollegen/Mitmenschen, deines Chefs) für dich hat- das steht auf einem ganz anderen Blatt.
Der erste Absatz ist kompletter Blödsinn.
Wenn DU das meinst Artus.
Es IST Blödsinn. Ganz besonders der zweite Satz.
Das Gesicht muss nicht erkennbar/frei bleiben, ausser da, wo das Vermummungsverbot gilt.
Dieses gilt aber ausschließlich bei Versammlungen, die Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind.
Ansonsten kann noch das Hausrecht bzw. dessen Inhaber deine Maskierung einschränken.
und was passiert, wenn eine Polizeistreife vorbeikommt, und er/sie vermummt ist´?:- Dann könnten die einen Verdacht entwickeln, und ihn/sie kontrollieren.. Es ist immer die Frage. Einmal gibt es das Gesetz und einmal gibt es gesunden Menschenverstand bzw. die absehbaren Folgen des eigenen Handelns..
Soweit korrekt. Trotzdem ist deine Behauptung, das Gesicht müsse frei bleiben Mumpitz.
Mumpitz ist auch ein leckeres Gericht.. Weitermachen!
Ja. Ausnahmen im Hausrecht und Vermummungsverbot bei Demos.
Nicht nur bei Demos. Auch bei allen anderen Versammlungen, die Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind.
du musst halt in der Lage sein, dein Gesicht recht zügig zu zeigen, wenn es die Polizei verlangt. und nö, du kannst mit denen keine ellenlange Diskussion führen deswegen. :p
dasselbe bei Betreten öffentlicher Gebäude; da hast dich unaufgefordert sofort zu enttarnen.
nun ja, Schal vor der Gusche im Winter ist auch im Auto erlaubt. :D