darf man draußen nackt rumlaufen oder verstößt man gegen was
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15 Antworten
Das ist nicht direkt verboten. Erregung öffentlichen Ärgernisses setzt eine sexuelle Handlung voraus und eine exhibitionistische Handlung (die übrigens nach §183 StGB nur beim Mann strafbar sein kann) die gewollte Belästigung eines anderen. Bloßes Nacktsein ist nicht strafbar.
Es kann aber von der Polizei unterbunden werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Ordnung gesehen wird.
In unserer verklemmten Gesellschaft verstößt Du damit tatsächlich sowohl gegen Gesetze, als auch gegen die bigotte "Moral".
Es wird aber laaaaaangsam besser - FKK-Strände, Bereiche, wo "traditionell" Nackte toleriert werden (z.B. in Teilen des Englischen Gartens, ein Park in München), es gibt auch schon den einen oder anderen Fernwanderweg, wo man nackt wandern darf, und einige (wenige) Nudistensiedlungen...
Aber meist wirst Du von den Kleiderständern schräg angeguckt und/oder bekommst die Polizei auf den Hals gehetzt, auch wenn es dann meist nur einen mahnenden Zeigefinger und/oder ein kleines Bußgeld gibt...
In deinem eigenen Garten kannst du machen, was du willst. In der Öffentlichkeit ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses" und kostet Strafe(Ordnungsgeld).
erregung öffentlichen ärgernisses ist das bloße nacktsein nicht. dieser straftatbestand ist nur bei vornahme sexueller handlungen erfüllt.
Ja, § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses.
dann auf nach München mit dir;
FKK-Bademöglichkeiten, die bisweilen noch Touristengruppen in Erstaunen versetzen, bietet der Englische Garten innerstädtisch wie nirgends auf der Welt: Die Schönfeldwiese direkt hinter dem Haus der Kunst im südlichen Teil des Englischen Gartens ist offiziell für FKK freigegeben.
Die Nackten sollten allerdings hier nicht allzu "genant" sein, wie der Münchner sagt. Denn hier sind sind sie nicht ganz unbeobachtet. Touristen aus aller Welt machen schon mal das eine oder andere Foto, ohne das sich das "Motiv" deshalb sonderlich aufregen kann.
dann lies nochmal die frage und den §!!!
Das wäre eine "Erregung des öffentlichen Ärgernisses" und ist somit kraft Strafgesetzbuch verboten.
Tatsache. Ich habe mich geirrt. Aber in dem vom Fragesteller genannten Fall läge eine exhibistionistische Handlung vor, oder? Gehen wir davon aus, dass er männlich ist, er am helligen Tag nackt durch die Stadt läuft und - wie auch immer, aber nicht durch eine sexuelle Handlung - auf sich aufmerksam macht. Käme dann nicht § 183 StGB zur Geltung?
nur bedingt, dazu müsste eine belästigung vorliegen. die bloße nacktheit wird regelmäßig nicht als solche eingestuft. die liegt dann vor, wenn er sich provokativ nackt einer person ion den weg stellen würde in der absicht sie zu belästigen. also dieser typische trenchcoattäter. der 183er ist durchaus umstritten, weil er nur männer mit strafe bedroht und somit gegen das grundgesetz verstoßen könnte.
Okay, vielen Dank. Jetzt erkenne ich endlich, was dahinter steckt.
Was den 183er betrifft - als ich diesen das erste Mal las, rieb ich mir auch ersteinmal die Augen; Art. 3 II GG wurde dabei wohl übersehen.
das ist falsch! es ist höchstens eine ordnungswidirgkeit. der von dir zitierte straftatbestand setzt sexuelle handlungen voraus, die vom fragesteller aber nicht erwähnt wurden. siehe auch § 183a StGB