Darf man bei Vorlesungen in der Uni ein Tonbandgerät mitlaufen lassen?

17 Antworten

Hole dir einfach eine Hörerkarte, dann bist du "Student", auch wenn du keine "Scheine" machen kannst. Als STudent kannst du dir Notizen etc. machen,denn die Vorlesung ist ja "für dich". Also ist auch kein "Diebstahl geisigen Eigentums" zu befürchten. Obwohl ich das bei öffentlichen veranstaltungen und Vorlesungen sowieso bezweifel muss. Dann kann man auch vorher die Dozenten fragen. Dass erfreut die meißten Dozenten und sie stimmen zu, wenn du ihnen sagst, dass du gerade an IHREN Vorträgen besonders interessiert bist. Als "Gaststudent" hast du immer die besten Karten! liebe Grüße und viel Erfolg bei deinen Studien, Chiliheadz.

Wenn Du den jeweiligen Dozenten vorher fragst und seine Zustimmung hast, kannst Du ein Tonband laufen lassen. Ich glaube allerdingds nicht, dass die Dozenten sich darauf einlassen werden.

Ansonsten wirst Du fleißig mitschreiben müssen, wie es auch die Studenten machen (sollten). Und ich glaube auch nicht, dass es Dir viel bringt, das Band zu Hause nochmals abzuspielen. Und Du konzentrierst Dich bei dem Vortrag nicht mehr so stark, weil Du Dich auf das Band verläßt. Und ob Du es dann wirklich nochmals abhörst, wage ich auch zu bezweifeln. (persönliche Erfahrung)

Tonaufnahmen sind auch eine heikle Kiste, die darfst Du nicht einfach so machen. Du könntest allerdings den Dozenten vorher fragen, ob er einverstanden ist.

heinmueck  15.09.2010, 00:46

Und alle Studenten, die während der Vorlesung eine Frage stellen, müssen auch vorher gefragt werden.

Für den privaten Gebrauch darfst du das machen.

Nein!

Vorlesungen sind nicht öffentlich. Daher sind Tonbandaufnahmen nur erlaubt, wenn alle Personen, die sich dort äußern, der Aufnahme ausdrücklich zugestimmt haben.

Das ist bei vielen Vorlesungen organisatorisch unmöglich. (Denn wenn jemand zu spät kommt und nichts von dem laufenden Tonband weiß, wäre eine Aufnahme seiner Äußerungen eine Straftat.)

Das Verbot von Tonbandaufnahmen findest du in §201 Strafgesetzbuch. Es spielt übrigens keine Rolle ob die Tonbandaufnahmen zur Veröffentlichung vorgesehen sind. Die Aufnahme für sich ist strafbar.

Gartenphilo  15.09.2010, 15:50

Weiss jemand wie das Gesetz in der Schweiz aussieht?

Semilocon  15.09.2010, 01:03

An der FU Berlin haben sie aber alle gesagt, jeder kann gern jederzeit zu einer Vorlesung kommen, da waren nur die Seminare nicht öffentlich. Wie ist das denn nun?

semen 
Beitragsersteller
 15.09.2010, 01:12
@Semilocon

@ Semiloco. Ich bin in der Fragebeschreibug nicht näher auf auf das Thema eingegangen. Öffentlich sind sie (rein rechtlich) nicht, allerdings kannst Du Dir einen Besucherpass oder eine Erlaubnis vorher einholen, dann (hat man mir gesagt) ist das zuhören und mitschreiben erlaubt. Bei den Prüfungen darf man allerdings (logischerweise) nicht teilnehmen!!

Ignatius  15.09.2010, 00:50

Danke für die zutreffende Antwort. Schade, dass auch soviele falsche Antworten gegeben wurden.

Wer ein Tonband einfach so mitlaufen lässt könnte richtige Probleme mit dem Staatsanwalt kriegen.

luticia  15.09.2010, 01:24
@Ignatius

Gott sei Dank ist mein Bruder ein Nachtschwärmer :-) hab gefragt wie das rechtlich aussieht. Er sagt, das du es nur zu privaten Zwecken nutzen darfst. Aber mal ehrlich, wer will so etwas schon veröffentlichen?! Es sind also nicht alle Antworten falsch, die hier geschrieben wurden...sorry

heinmueck  15.09.2010, 12:13
@luticia

Dein Bruder hat nicht recht. Es geht nicht um die Verwendung der fertigen Tonaufnahme sondern um die Anfertigung der Aufnahme. Die ist grundsätzlich verboten, es sei denn, alle Personen, deren Stimmen aufgenommen werden, hätten zugestimmt.

Man könnte also den Professor vor der Vorlesung fragen, ob man seinen Vortrag auf Band aufnehmen darf. Sagt er ja, hat man immer noch keine Genehmigungen der anderen Anwesenden. Wenn nun jemand bei der Vorlesung eine Zwischenfrage stellt, macht sich derjenige strafbar, der ohne Genehmigung des Sprechers diese Zwischenfrage auf Band aufnimmt.

Nocheinmal: Die Aufnahme ist strafbar - es geht nicht um die Veröffentlichung.