Darf ich mit einer Überwachungskamera meinen Balkon überwachen?

8 Antworten

Eine große Masse von Gesetzen schreibt vor, wer Videoüberwachungssysteme unter welchen Rahmenbedingungen einsetzen darf bzw. muss.

Die Zulässigkeit der Videoüberwachungsanlagen ist speziell davon abhängig, wer diese einsetzt. Im Allgemeinen wird zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung unterschieden.


Die Videoüberwachung von privaten Grundstücken ist erlaubt. Hierbei muss man sich jedoch auf den privaten Teil beschränken. Eine Überwachungskamera darf keine fremden (Nachbargrundstück) oder öffentlichen Bereiche (Gehwege, Straßen) abdecken. Für die Überwachung von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sind ausschließlich die Sicherheitsbehörden zuständig, also in erster Linie die Polizei.

Aufnahmen in Mietshäusern wie zum Beispiel dem Treppenhaus sind nicht erlaubt. Nach der Rechtsprechung ist dies im Ausnahmefall nur dann erlaubt, wenn z. B. ein Schwerbehinderter / Rollstuhlfahrer den üblichen Türspion nicht erreichen kann.

Die Überwachungskamera darf dann allerdings nur den Bereich der eigenen Wohnungstür erfassen.


Quelle: http://www.germanfareast.de/private_videoueberwachung.htm

Ich habe mich mal erkundigt.

Auf der Seite https://ueberwachungssysteme.net/#Rechtliches_im_Ueberblick habe ich folgendes gefunden:

"...Im privaten Gebrauch ist es nur zulässig das eigene Grundstück Video zu überwachen! Werden Teile fremden oder öffentlichen Eigentums mit gezeichnet ist dies unzulässig! Bringen sie Schilder an welche auf die Videoüberwachung ihres Grundstückes hinweisen."

Daraus ergibt sich denke ich, dass solange es nur dein Balkon ist und nicht z.b die Nachbarwohnung mit im Bild ist es zulässig ist das aufzunehmen. 

Die Kamera darf nur auf eigenes Grundstück oder nur den Balkon ausgerichtet sein. Andere Wohnungen oder öffentlicher Bereich darf nicht überwacht werden - das könnte Ärger geben.

Solange es tatsächlich DEIN Balkon ist, darfst du das, ja. Gehört ja zu deinem (gemieteten?) Grundstück.

Solange du keine unter Artenschutz stehenden Pflanzen in den Balkonkübeln unterhälst die bei Beobachtung verkümmern darfst du das! Ansonsten : Ab in den Knast!^^