Darf ich eine video, dass ich mir bei youtube downloade für eine Präsentation verwenden?
Fällt das dann noch unter die private Kopie?
5 Antworten
Du machst ja A) eine Kopie, und B) führst du das fremde Werk vor. Es greifen also
A) UrhG § 16 Vervielfältigungsrecht sowie
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.
Und B) § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht in Verbindung mit § 15:
"(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html.
Also kommt es A) darauf an, ob der Zweck deiner Kopie privat und ungewerblicher Natur ist. Also z. B. eine Geburtstagsfeier.
Und zu B: Maximal eine Person darf in deiner Zielgruppe sein, mit der du nicht persönlich eng verbunden bist. Sonst ist die Präsentation öffentlich, und du benötigst eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten vom Rechte-Inhaber.
Ein geschlossener Klassen-Verband gilt laut einem Urteil noch nicht als öffentlich - wohl aber eine größere Gruppe einer Schule.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn es für eine Präsentation in der Schule ist, wird dir wohl sowieso niemand ans Leder gehen. Die Quelle (und nicht "Internet", oder "Youtube", sondern die genaue URL) solltest du aber angeben.
Wenn es für andere Unterrichtszwecke gedacht ist, fällt die Vervielfältigung wohl unter die Ausnahme des § 53 Abs 3 Nr. 1 UrhG und die Aufführung unter § 52a Abs. 1 UrhG. Dabei muss es sich jeweils um ein "kleines Teil eines Werks", oder ein "Werk mit geringem Umfang" handeln. Aber weder wirst du den neusten Hollywood-Streifen in voller Länge auflegen wollen, noch ist es wahrscheinlich, dass das jemand ernsthaft nachprüft.
denke, es kommt auf das Video an. Wenn es ein Leerfilm ist oder ein Spielfilm sind das schon zwei Paar Schuhe. Wie erwähnt, ist es für die Schule sicher einfacher als öffentlich, wo Du unter Umständen dann Probleme bekommen könntest.
Wenn das eine öffentliche Präsentation ist, sicher nicht. Wenns eine schulische Präsentation in einer Klasse zu Lehrzwecken ist, ja.
das ist für lehrzwecke :)
Ja durch das hochladen stimmt der User zu dass das Video öffentlich ist also wenn keine Musik dabei ist ist alles ok.