Darf ich ein Auto fahren, das nicht auf mich versichert ist?
hey, also ich hab den Führerschein grade frisch bekommen, jetzt möchte ich fahren. bei google finde ich nicht wirklich etwas. mein vater hat eine kfz-versicherung, die nur für leute ab 23 jahren gilt. bedeutet das, dass ich das auto überhaupt nicht FAHREN darf? vorallem in der probezeit, meine ich, wäre es ja kritisch ein auto zu fahren auf dem man nicht versichert ist. und wie sieht es bei polizeikontrollen aus, wenn die sehen dass ich nicht in der versicherung mit dabei bin.
meine eigentliche frage ist also: darf ich ein auto fahren, dessen versicherung nicht auf mich selber besteht (unter 23)?
es geht mir erstmal nur darum zu wissen, ob ich das auto rechtlich fahren darf. unfälle sind ja eine andere abteilung.
ich hab irgendwie bange davor, dass ich jetzt in das auto steige und den polizisten bei einer eventuellen kontrolle auffällt dass das auto nicht auf mich versichert ist und ich dazu noch in der probezeit bin und möglicherweise den führschein verliere
danke im voraus
13 Antworten
der polizei ist das egal. ebenso ist es für die haftpflichtversicherung egal. im schadenfall kann die versicherung von deinem vater aber beiträge nachfordern. er kann aber auch ganz einfach bei der versicherung anrufen und diese klausel aus dem vertrag entfernen lassen. evtl. wird es dann ein paar euro teurer, muss aber nicht sein.
Dein Vater muss zur nächsten Hauptfälligkeit das zusätzlich Risiko anmelden. Dadurch verliert er dann diesen Alleinfahrer-Rabatt. Sollte dir in der Zwischenzeit etwas passieren, müsste er diese Differenz nachzahlen. Wenn sich allerdings heraus stellt, dass du mehrere Jahre "unerlaubt" fährst, würde der Versicherer ihm den Vertrag kündigen.
Der Polizei ist das übrigens egal. Wenn das Auto angemeldet ist, ist es auch versichert.
Eine Änderung zur nächsten Hauptfälligkeit wäre etwas verspätet: Die Änderung beitragsrelevanter Vertragsmerkmale hat nichts mit einer Vorsorgedeckung zu tun, die in anderen Haftpflichtversicherungsbereichen üblich ist! Eine solche Änderung ist bedingungsgemäß sofort anzuzeigen, der Beitrag wird ab Änderung neu berechnet.
So ist's!
Mit einem gültigen Führerschein darfst Du jedes Auto fahren, das ordnungsgemäß versichert und zugelassen ist. Also auch das Deines Vaters. Die Vetragsbedingungen sind erstmal völlig egal. Allerdings kann die Versicherung Deinen Vater in Regress nehmen, wenn Du einen Unfall verschuldest. Auf jeden Fall wird sie mindestens die Prämiendifferenz nachfordern.
Hallo EclipseMoon,
also die Sorge um eine Polizeikontrolle kann ich dir komplett nehmen.
Die Polizei hat kein Interesse daran, auf wen die Versicherung abgeschlossen ist und ob du als Fahrer eingetragen bist oder nicht. Sie hat darüber auch gar keine Informationen.
Es spielt auch keine Rolle, ob du noch in der Probezeit bist. Solange du einen Führerschein hast, ist alles paletti.
Die Polizei prüft bei einer Kontrolle, ob das Auto überhaupt versichert ist (Stichwort: Pflichtversicherung). Das erkennen die Beamten auf den ersten Blick an dem Siegel auf dem Autokennzeichen.
Wenn du als Fahrer nicht eingetragen bist und du einen Unfall baust, könnte es sein, dass die Versicherung deinem Papa eine Nachzahlung in Rechnung stellt. Wie hoch die genau ausfällt, legt jeder Anbieter individuell in seinen Versicherungsbedingungen fest.
Bei uns müsste dein Vater die Differenz nachzahlen, die er mit dir als "jungen Fahrer" eigentlich hätte zahlen müssen. Und das ganze rückwirkend ab Jahresbeginn oder alternativ auch ab Vertragsbeginn.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Lydia vom DEVK-Team
Du darfst das Auto nicht fahren, weil dein Vater Fahrer ab 23 eingetragen hat. Lässt er dich doch fahren und du hast einen Unfall, dann muss dein Vater einen Teil des Schadens mit tragen (Vertragsstrafe). Der Vertrag mit der Versicherung ist eben so ausgelegt. Aber man kann ja mal höflich bei der Versicherung nachfragen, ob man für einen gewissen Zeitraum den Vertrag ändern kann. Das bedeutet für denen Dad allerdings Mehrkosten.
Eine Veränderung des Tarifierungsmerkmal muss sofort der Versicherung mitgeteilt werden, nicht erst bei nächster Hauptfälligkeit.
Steht auch in den AKB der jeweiligen Versicherung.