darf ich als wohngeldbezieher ein schliessfach bei meiner bank haben ,?

5 Antworten

Selbstverständlich darf man als Wohngeldempfänger ein Schließfach bei der Bank haben. So ein Schließfach ist ein Ort um wichtige Dokumente und Wertgegenstände aicher aufzubewahren.

natürlich. du musst nur angeben wenn du vermögen hast

Ja, darfst du. In einem Schließfach kann ja weiß ich was sein. Im Wohngeldantrag wirst du nach Vermögen gefragt, diese Frage musst du wahrheitsgemäß beantworten. Das Schließfach an sich ist kein Vermögen.

Klar darfst du das.

Natürlich!