Darf ein Lehrer eine Ex nicht zählen lassen, wenn Sie zu gut ausgefallen ist?
Hey Community!
Heute habe ich eine Stegreifaufgabe rausbekommen und alle in der Klasse haben sehr stark darauf gelernt. Jetzt ist der Notendurschnitt 1,9. Die Lehrerin sagte dann zu uns das die Ex nicht gewertet wird weil sie zu gut ausgefallen ist. Anscheinend darf die Ex nicht besser sein als ein Durschnitt von 2,2. (Ich hätte eine 1 gehabt)
Kurz zur Vorgeschichte: Vor 5 Monaten haben wir bei der gleichen Lehrerin eine Ex geschrieben. Diese wurde ebenfalls zurückgezogen, da Sie die Ex an einem Schulaufgabentermin geschrieben hat. (Dort hatte ich eine 2). Nachdem diese Ex nicht gezählt worden ist hat Sie uns ein Diktat, dass unglaublich schwer war, schreiben lassen. Dort hatte ich dann eine 6 weil ich sehr schlecht in Rechtschreibung bin. Und jetzt hat Sie diese Ex auch zurückgezogen...
Darf Sie das abziehen? (Entschuldigung für meine Rechtschreibfehler)
4 Antworten
Nein, es gibt klare Richtlinien, wann eine Ex zurückgezogen werden darf. Außerdem darf das die Lehrkraft nicht eigenmächtig. Nur weil sie gut ausgefallen ist, ist kein Grund.
Ja also zu Ende hat jetzt der Schulleiter die Ex eingestampft und Sie gibt uns auch keine mündlichen Noten... Die Schulleitung hat gesagt, dass die Ex zu leicht war. :(
Warum? Selbstverständlich könnt Ihr etwas machen. Fragt nach der Begründung, mit der die Ex eingezogen wurde. Die Ex kann nur von der Schulleitung eingestampft werden.
Möglicherweise ist der Grund, dass das Anforderungsniveau zu gering war. Das muss man dann akzeptieren. Die erwähnte Note der Arbeit parallel zu Schulaufgabe könntest Du aber noch erbitten. Immerhin ist diese Ex ja nur zurückgezogen worden, weil es Euch gegenüber unfair gewesen wäre. Wenn Du aber trotzdem die 2 hast, kann man die kulanzhalber auch als mündliche Note eintragen. So etwas mache ich oft.
Aber in jedem Falle: Danke für's Sternchen :-)
Bringt es etwas, dass ich in der 10. Klasse bin / Bayern / Realschule?
Kaum. Ich denke nicht, dass es für bayerische Realschulen Sonderregeln gibt ...
Denke ich auch
Nein mit so einer Begründung darf sie das eigentlich nicht
Ich habe auch den Verdacht, dass es sich um den weiblichen Kevin handelt :D
Definitiv Anführerin ^^
Ihr oder eure Eltern (kommt drauf an wie alt ihr seid) solltet euch beim Direktor, der Klassenlehrerin oder so beschweren !
Die Eltern sollten sich zusammenschließen ich denke das finden die meisten von denen blöd
Meine Eltern haben schon sich beim Direktor beklagt jedoch sagt der dass das ok ist...
Wenn der REKTOR sagt, dass zu leicht, dann ja
Milerweile ist die Ex eingezogen und wir können nichts mehr machen...