Darf ein Lehrer rein juristisch den Unterricht ohne die Genehmigung der Eltern und des Schulleiters verlängern?
Hallo zusammen ,
am Anfang des Schuljahres mussten die Eltern die Verträge bzw. die Formulare der Schule einschließlich der Hausordnung und der Schul- und Unterrichtszeitregelung unterschreiben. Diese besagt, dass die Unterrichtszeiten und auch die Pausen fest verankert sind und auch eingehalten werden müssen. Nur bei Ausnahmefällen darf diese Regel mit der Genehmigung höheren Ranges ignoriert werden.
Meine Frage an euch: Der Lehrer würde doch rein rechtlich gesehen zum einen die Genehmigung des Schulleiters und die der Eltern benötigen ? Außerdem darf der Lehrer die festgelegte Zeit ohne einen bestimmten Grund nicht verlängern, da die Schüler nach Unterrichtsende noch ein Privatleben haben und bestimmte Termine außerhalb der Schule eingehalten werden müssen. Das bedeutet als volljähriger Schüler könnte man ja rein theoretisch den Unterricht nach Schulschluss verlassen, auch wenn der Lehrer damit nicht einverstanden ist, da laut Vertrag bestimmte Unterrichtszeiten festgelegt sind bzw. zumindest eine Grenze (Schulschluss).
Mittagspause (§ 4 Abs. 2): Die Einteilung der Unterrichtsstunden und der Pausen obliegt dem/der
Schulleiter/in; eine Beratung durch den Schulgemeinschaftsausschuss (§ 64 Abs. 2 Z 2 SchUG) sollte in jedem Fall eingeholt werden. Die Mittagspause ist so festzusetzen, dass sie zur Einnahme eines Mittagessens und zur Vermeidung von Überanstrengung der Schülerinnen und Schüler ausreicht.
So, das bedeutet laut Gesetz, nicht der Lehrer sondern der Schulleiter bestimmt die Unterrichtsstunden und die Pausen. Wenn der Lehrer die Unterrichtszeiten hinauszögert dann verstoßt er ja quasi gegen das Gesetz denn "Die Mittagspause ist so festzusetzen, dass sie zur Einnahme eines Mittagessens und zur Vermeidung von Überanstrengung der Schülerinnen und Schüler ausreicht. ".
Eine Pause , die nur 20 Minuten lang dauert und durch den Lehrer um 15 Minuten verlängert wird führt dazu, dass die Schüler sich zum einen nicht vom vorherigen Unterricht erholen können und zum anderen sich höchstwahrscheinlich aufgrund langen Schlangen und auch der langen Wege bis zum erreichen des Schulkiosks nichts zu essen holen können. Selbst mitgebrachtes Essen wär hier zwar ideal, aber dennoch sind 5 Minuten zum Verzehr und zur Erholung meiner Meinung nach zu gering.
Müssen die am Anfang vereinbarten Regeln und Unterrichtsstunden normalerweise nicht eingehalten werden, aber in Ausnahmefällen durch die Genehmigung des Schulleiters (und die der Eltern) verändert werden dürfen und die veränderte Regelung sowie deren Gültigkeit zeitlich beschränkt sein muss ? , Hat man als Volljähriger Schüler bei verlängerter genehmigten Unterrichtsstunde das Recht auf die volle Pause? Laut Vertrag eigentlich ja oder?