Darf der Lehrer die Arbeit nachschreiben, mit der Begründung „es wurde zu viel gespickt“?
Guten Tag,
Ich habe genau vor einer Woche eine Arbeit Geschreiben. Um genau zu sein Mathe...
Am Tag wo wir die Arbeit schreiben sollten war unser Mathelehrer nicht da, und wir haben die Arbeit bei der Vertretung geschrieben.
Ich war heute nicht in der Schule, da es mir schlecht ging und mir hat eine Freundin gesagt das wir die Arbeit morgen nachschreiben.
Ich habe weder mein Heft noch irgendein Mathebuch zum lernen.
Darf der Lehrer die Arbeit nachschreiben?
Übrigens: wir sind ein E-Kurs (9. Klasse) machen strahlensätze und keiner kann‘s!
Vielen Dank für euere Antworten!!!
6 Antworten
Ja, der Lehrer darf die Klassenarbeit für ungültig erklären, wenn er einen Grund dazu hat.
Es wird also alles rechtens sein. Viel Erfolg :)
Das ist so nicht rechtens den der lerher der das beahuptet war nichtmal anwesend da kann das jeder behaupten wen er denkt die arbeiten sind zu gut ausgefallen!
Üblicherweise gibt es für spicker einen 6 und die arbeit wird einkassiert wen das nicht passiert ist dan istdas nicht in ordnung aber lehrne trotzdem!
Ich werde ihn morgen ansprechen und sagen „Herr .... eine Frage. Wie kommen sie auf die Idee das der Kurs gespickt hat wenn sie nicht mal anwesend waren“
Okay vielen Dank
Wenn ich Lehrer wäre, würde ich eher alle ne 6 verpassen. Allerdings ist es auch so: Das er der Meinung ist das zu viel gespickt wurde, natürlich beweisen kann er es nicht. Aber das allerdings auch ne Gute Gelegenheit für die jenigen die es nicht können, den so kann man wenn man will nochmal lernen :)
Bin allerdings nicht der das Gesetz kennt, aber ich denke wenn er sie nachschreibt habt ihr alle zumindest was davon, den quälen will euch euer Lehrer bestimmt nicht. Sehe es als Gelegenheit deine Note zu verbessern. (aber du sagtest du bist ja krank, also schreibst du die Arbeitet das erste mal).
Tipp: Es gibt bestimmt im Internet Aufgaben die man zum Strahlensatz lösen kann ;) Bei den Strahlensätzen kann ich dir nämlich nicht helfen, war zwar Gut in der Schule. Aber hab bloß die Mittlere Reife (Berufsfachschule)
Außerdem ist meine Meinung das: Wer spickt ist einfach viel zu dumm !!! Und das ist ne Tatsache... Nicht das du so etwas tun würdest, also nicht falsch verstehen :)
Hey xdchris,
Ich bin kein Anwalt oder ähnliches, sondern selbst Schüler des 13. Jahrgangs.
Arbeiten dürfen in der SEK I (also auch 9. klasse) nach geschrieben werden, sobald die Arbeit zu schlecht ausfällt ( weiß leider nicht die Grenze ) und damit auch wenn " zu viel gespickt" wurde.
Wenn der Lehrer wirklich viele beim Spicken beobachtet hat, kann er die Aufgaben nicht werten. Dadurch verschlechtert sich die Note und damit darf nach geschrieben werden.
So war es zumindest bei uns, NRW
lern lieber, frag Kollegen oder guck nochmal TheSimpleMath auf Youtube etc.
Letztendlich wirst du, selbst wenn dies nicht dürfen, nichts dagegen machen können :/
Trotzdem viel Glück morgen,
mfg
Marcel
Richtig, zudem ist dann ja mehr oder weniger bei fast allen eine schlechte Note. In dem Fall kann sich die Note wohl eher nicht verschlechtern, da ja scheinbar niemand erwischt wurde und der Lehrer selbst nicht mal anwesend war. Wenn müsste der Lehrer explizit einschreiten während der Prüfung - oder konkrete Beweise liefern... Letzteres wohl eher schwer, vor allem in Mathe.
Ja darf er. Hab grad das Schulgesetz überflogen und kein Widerspruch gefunden. Bei Abschlussprüfungen wäre das anders, ist aber keine. Das du deine Lernunterlagen nicht zuhause hast, ist doof gesagt dein Problem.
"weiß leider nicht die Grenze"
Das liegt im Ermessen des Lehrers bzw. der Schulleitung, da gibt es keine klaren Grenzen.