darf der fahrlehrer während der fahrstunde mit seinem handy telefonieren?
er hat ja eine mitverantwortung oder nicht? schließlich hat er ja selbst auch pedale und telefonieren würde ihn ablenken.
12 Antworten
Laut einem kürzlich im Radio gehörten Urteil des OLG Koblenz wurde ein Fahrlehrer genau deshalb bestraft, da er als Fahrlehrer das Auto verantwortlich mit fährt.
Für mich als Fahrlehrer gelten auf dem Beifahrersitz beim telefonieren mit dem Handy die gleichen Bestimmungen als wenn ich selber fahren würde. Also nur über Freisprechanlage. WEnn ich mich nicht daran halte, habe ich die gleichen Konsequenzen zu tragen als wenn sie mich bei einer Privatfahrt mit Handy am Ohr erwischen würden. Allerdings darf ich bei der Ausbildung der Zweiradklassen obwohl ich selber am Steuer des Autos sitze ein Funkgerät in der Hand haben und auch natürlich bedienen.
Gem. § 2 Abs. 15 StVG ist auch der Fahrlehrer als Fahzeugführer anzusehen. Dies hat den Grund, da der Fahrschüler, der ja noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, ansonsten eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne FE) begehen würde..
Analog könnte man dies auch auf den § 23 Abs. 1a StVO (Mobiltelefon während der Fahrt) ummünzen.
Darf er nicht. ich bin mit meinem fahrlehrer gut befreundet. das ist der grund warum er einen Punkjt in Flensburg hat ;) Er hat telefoniert während der fahrstunde. Da die Fahrlehrer die verantwortung tragen, müssen sie sich verhalten, als würden si fahren. Du dürftest !!theoretisch!! telefonieren, der Fahrlehrer aber nicht!
Obwohl alle meine FL auf dem Beifahrersitz telefonieren/telefoniert haben würde ich mal behaupten nein. Denn in den Fahrstunden ist der FL ja der Fahrzeugführer. (Über freisprech/headset natürlich erlaubt..aber ob es sinnvoll ist dauernd gespräche zu führen ist natürlich die andere fragen :D)