Brief vom Amt erhalten, Zahlungsziel liegt jedoch in der Vergangenheit?
Hallo,
ich habe am Samstag einen Brief vom Zollamt erhalten, dass meine KFZ-Steuer nicht abgebucht werden konnte. Ich hatte Anfang diesen Jahres mein Konto gewechselt, dies jedoch versäumt der KFZ-Steuer Stelle mitzuteilen. Der Brief wurde am 26.10.16 verfasst und nun sollte ich bis zum 26.10.16 den Betrag begleichen. Wie soll das denn bitte gehen?
5 Antworten
Wenn bereits überwiesen ist, kann es ja nur bei weiteren Mahnungen von Interessen sein wann und zu welchem Zahltermin das Schreiben verfasst wurde. Also den Zettel abheften, falls noch was kommt und wenn, dann gleich mit einer Beschwerde schießen
Mir reicht, wenn das Zahlungsziel auf den Absendetag der Mittdilung/Zahlungsaufforderung festgesetzt war.
Vermutlich ein Irrtum vom Amt, aber das reicht für eine Beschwerde, die dann auch noch bearbeitet und angemessen beantwortet werden muss.
Mir reicht, wenn das Zahlungsziel auf den Absendetag der Mittdilung/Zahlungsaufforderung festgesetzt war.
Die Fälligkeit der Kfz-Steuer ergibt sich bereits aus dem Kfz-Steuergesetz. §§ 6 und 11 Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Thema verfehlt
Die Kfz-Steuer war bereits fällig, ansonsten hätte der Zoll nicht versucht abzubuchen. Die Angabe einer weiteren Zahlungsfrist war somit nicht erforderlich.
Einfach überweisen und die Sache ist vom Tisch. Warten kostet extra.
So sind unsere Behören halt....hehe.
Die wollen ihr Geld am besten gestern schon.
Aber wehe, du sollst was von denen mal was zurückbekommen - da kannste ewig warten !!!
Ruf da an, nenne die Vorgangs-bzw. Bearbeitungsnummer und frage, ob die Möglickeit besteht, das Geld bei einer Dienststelle oder Meldestelle sofort persönlich zu entrichten. Oder per Sofortüberweisung über Deine Bank ?
Allerdings - heute auf´n Sonntag - lol - mal beim Bürgertelefon anrufen, für Berlin wäre das die (030) 4664 – 4664 - wenn du woanders beheimatet bist, googeln.
Oder du wählst 110 - die sind für jeden Spaß zu haben !! ( JOKE )
Schreibe doch nicht solche "Geschichten". Hier sich mit "hehe" aufspielen und "übersehen", dass das Geld nicht abgebucht werden konnte, weil die Kontoänderung nicht mitgeteilt wurde... Wer ist denn da im Verzug.
Und es ist schlicht weg ein Märchen, dass man auf Erstattungen "ewig" warten muss....
Das Vergnügen, recht zu behalten, wäre unvollständig ohne das Vergnügen, andere ins Unrecht zu setzen.
Bist wohl Beamter was ? Schön für Dich, das bei Dir angeblich Rückzahlungen schnell von statten gehen. Bei uns nicht.
Ps HEHE
@ReximperSenatus: Erstattungen werden in der Regel am selben Tag zur Auszahlung angewiesen, an dem der Steuerbescheid versandt wird. Nachzahlungen aufgrund von Steuerbescheiden sind erst einen Monat nach Zustellung des Bescheids fällig.
Fazit: Hefti15 hat recht und du nicht.
Als wir uns damals selbstständig gemacht haben, und die erste Steuerzahlung in Höhe von ca.12400 DM gefordert wurde, obwohl wir im ersten Jahr so gut wie kein Plus gemacht hatten, fragten wir nach, ob uns der Betrag gestundet werden könnte - "ja" war die Antwort - "24 Stunden" Also musste ich diese Summe erstmal bezahlen -
Dann haben wir über 6 Monate auf eine Rückzahlung wegen Überzahlung vom Finanzamt gewartet.
Aber - gut - Du bist ja hier DER Kenner !
und die erste Steuerzahlung in Höhe von ca.12400 DM gefordert wurde, obwohl wir im ersten Jahr so gut wie kein Plus gemacht hatten
Um welche Art von Steuer handelte es sich überhaupt?
Auch wenn man keinen Gewinn macht, fällt dennoch Umsatzsteuer an, da diese bekanntlich nur vom Umsatz abhängig ist.
Steuerzahlungen werden durch einen Bescheid festgesetzt, man hat einen Monat nach Zustellung die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen, und man ebenfalls eine Zahlungsfrist von einem Monat.
Ausnahme ist hier die Umsatzsteuer, die selbst zu ermitteln, anzunehmen und zu zahlen ist. Umsatzsteuer wird in der Regel auch nicht gestundet, da der Unternehmer sie vom Endabnehmer einnimm und weiterleitet.
Ach ja, und von dem, was einem selbst mal passiert ist, darauf zu schließen, dass es immer so ist, nennt man Verallgemeinerung.
Dann gehöre ich halt zur ersten allgemeinen Verunsicherung durch Verallgemeinerung. Mach Dich mal selber selbstständig - ...ich würd nie wieder tun !
Am besten so schnell wie möglich Überweisen und gut ist.
Ja, habe es eben überwiesen. Ob ich das jetzt gestern oder heute gemacht habe, spielt am Wochenende sowieso keine Rolle. Bei den Banken ist ab Freitag mittag Schluss.
Interessant, was würdest du denn in die "Beschwerde" reinschreiben? Du würdest dich also beschweren, dass du z.B. die Kontoänderung nicht mitgeteilt hast und im Verzug bist?