Brief vom Amt erhalten, Zahlungsziel liegt jedoch in der Vergangenheit?

5 Antworten

Wenn bereits überwiesen ist, kann es ja nur bei weiteren Mahnungen von Interessen sein wann und zu welchem Zahltermin das Schreiben verfasst wurde. Also den Zettel abheften, falls noch was kommt und wenn, dann gleich mit einer Beschwerde schießen

Hefti15  30.10.2016, 17:21

Interessant, was würdest du denn in die "Beschwerde" reinschreiben? Du würdest dich also beschweren, dass du z.B. die Kontoänderung nicht mitgeteilt hast und im Verzug bist?

fiwaldi  30.10.2016, 18:06
@Hefti15

Mir reicht, wenn das Zahlungsziel auf den Absendetag der Mittdilung/Zahlungsaufforderung festgesetzt war.

Vermutlich ein Irrtum vom Amt, aber das reicht für eine Beschwerde, die dann auch noch bearbeitet und angemessen beantwortet werden muss.

Die Kfz-Steuer war bereits fällig, ansonsten hätte der Zoll nicht versucht abzubuchen. Die Angabe einer weiteren Zahlungsfrist war somit nicht erforderlich.

Einfach überweisen und die Sache ist vom Tisch. Warten kostet extra.

So sind unsere Behören halt....hehe.

Die wollen ihr Geld am besten gestern schon.

Aber wehe, du sollst was von denen mal was zurückbekommen - da kannste ewig warten !!!

Ruf da an, nenne die Vorgangs-bzw. Bearbeitungsnummer und frage, ob die Möglickeit besteht, das Geld bei einer Dienststelle oder Meldestelle sofort persönlich zu entrichten. Oder per Sofortüberweisung über Deine Bank ?

Allerdings - heute auf´n Sonntag - lol - mal beim Bürgertelefon anrufen, für Berlin wäre das die (030) 4664 – 4664 - wenn du woanders beheimatet bist, googeln.

Oder du wählst 110 - die sind für jeden Spaß zu haben !! ( JOKE )

Hefti15  30.10.2016, 17:20

Schreibe doch nicht solche "Geschichten". Hier sich mit "hehe" aufspielen und "übersehen", dass das Geld nicht abgebucht werden konnte, weil die Kontoänderung nicht mitgeteilt wurde... Wer ist denn da im Verzug.

Und es ist schlicht weg ein Märchen, dass man auf Erstattungen "ewig" warten muss....

RexImperSenatus  30.10.2016, 17:53
@Hefti15

Das Vergnügen, recht zu behalten, wäre unvollständig ohne das Vergnügen, andere ins Unrecht zu setzen.

Bist wohl Beamter was ? Schön für Dich, das bei Dir angeblich Rückzahlungen schnell von statten gehen. Bei uns nicht.

Ps   HEHE

PatrickLassan  30.10.2016, 18:40
@RexImperSenatus

@ReximperSenatus: Erstattungen werden in der Regel am selben Tag zur Auszahlung angewiesen, an dem der Steuerbescheid versandt wird. Nachzahlungen aufgrund von Steuerbescheiden sind erst einen Monat nach Zustellung des Bescheids fällig.

Fazit: Hefti15 hat recht und du nicht.

RexImperSenatus  31.10.2016, 00:47
@PatrickLassan

Als wir uns damals selbstständig gemacht haben, und die erste Steuerzahlung in Höhe von ca.12400 DM gefordert wurde, obwohl wir im ersten Jahr so gut wie kein Plus gemacht hatten, fragten wir nach, ob uns der Betrag gestundet werden könnte - "ja" war die Antwort - "24 Stunden" Also musste ich diese Summe erstmal bezahlen -
Dann haben wir über 6 Monate auf eine Rückzahlung wegen Überzahlung vom Finanzamt gewartet.

Aber - gut - Du bist ja hier DER Kenner !

PatrickLassan  03.11.2016, 08:27
@RexImperSenatus

und die erste Steuerzahlung in Höhe von ca.12400 DM gefordert wurde, obwohl wir im ersten Jahr so gut wie kein Plus gemacht hatten

Um welche Art von Steuer handelte es sich überhaupt?

Auch wenn man keinen Gewinn macht, fällt dennoch Umsatzsteuer an, da diese bekanntlich nur vom Umsatz abhängig ist. 

Steuerzahlungen werden durch einen Bescheid festgesetzt, man hat einen Monat nach Zustellung die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen, und man ebenfalls eine Zahlungsfrist von einem Monat.

Ausnahme ist hier die Umsatzsteuer, die selbst zu ermitteln, anzunehmen und zu zahlen ist. Umsatzsteuer wird in der Regel auch nicht gestundet, da der Unternehmer sie vom Endabnehmer einnimm und weiterleitet.

Ach ja, und von dem, was einem selbst mal passiert ist, darauf zu schließen, dass es immer so ist, nennt man Verallgemeinerung.


RexImperSenatus  03.11.2016, 19:10
@PatrickLassan

Dann gehöre ich halt zur ersten allgemeinen Verunsicherung durch Verallgemeinerung. Mach Dich mal selber selbstständig - ...ich würd nie wieder tun !

Am besten so schnell wie möglich Überweisen und gut ist.

Marvomat 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 15:53

Ja, habe es eben überwiesen. Ob ich das jetzt gestern oder heute gemacht habe, spielt am Wochenende sowieso keine Rolle. Bei den Banken ist ab Freitag mittag Schluss.