Braucht man nicht einen Fahrzeugbrief , wo die Vorbesiter etc. drinstehen?
Hallo , Ich habe einen gebrauchten Roller gekauft , aber nur das Scheckheft & den Fahrzeugschein erhalten. Meine Frage : Braucht man nicht einen Fahrzeugbrief , wo die Vorbesiter etc. drinstehen ? & wenn ich von der Polizei angehalten werde , reicht dann dieser Fahrzeugschein ?
6 Antworten
Für die Polizei reicht der Schein; aber um deinen Besitz nachweisen zu können und das Ding irgendwann weiterverkaufen zu können, brauchst du den Brief. Ich kenne das nur von Autos; wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug. Nur derjenige, kann auch weiterverkaufen.
Wenn das ein Mofa ist, gibts keinen Brief!
auf wieviel gedrosselt? Die Betriebserlaubnis kannst Du beim Hersteller abrufen
Wenn der Roller bis zu 49 ccm hat, dann gibt es keinen Brief sondern nur eine Betriebserlaubnis. Die mußt Du aber unbedingt haben. Kannst Du aber vom Hersteller eine neue schicken lassen.
Wieso 49ccm? Es geht bis 50ccm, so steht es zumindest im Gesetz.
25 km/h
Es gibt keinen Schein oder Brief nur eine Betriebserlaubnis in der die Technischen Daten und die Fahrgestellnummer aufgeführt sind, ferner ist dort auch ein Eintrag des Besitzers möglich allerdings nur einmal und auch nicht wirklich wichtig. War früher so bis 125ccm aber bis 50ccmist es definitiv auch jetzt noch so.
Der Fahrzeugschein reicht, wenn Du angehalten wirst. Trotzdem brauchst Du auf jeden Fall den Fahrzeugbrief denn erst der und nur der weist Dich als Besitzer aus.
Entweder bist Du einem Betrüger aufgesessen oder Du mußt einen neuen Brief beantragen was aber kein Problem ist.
Briefe gehen oft verloren!
Ich habe mir auch schon Gedanken gemacht dass ich einem Betrüger aufgesessen bin. Der Verkäufer hat mir erzählt dass der Roller nur umgekippt sei. Allerdings haben wir jetzt festgestellt, dass doch erhebliche Schäden vorhanden sind. Kann ich gegen den Verkäufer den Brief einklagen ? Denn wir wollen wissen wer der Vorbesitzer ist & ihn dann fragen .
Klar kannst Du den Brief einfordern oder eine Verlusterklärung verlangen.
Findest Du den Verkäufer überhaupt wieder?
Ja , der hat ja einen großen Laden hier.
Na denn, nix wie hin und die Sache klären!
Viel Glück!
Und wenn sich herausstellt, daß mehr Schäden vorhanden sind als zugegeben, die Maschine zurückgeben.
Scheint mir sowieso die beste Lösung zu sein.
Irgendetwas stimmt da nicht...!
@Gruenbaer, bei Rollern / Mofas gibt es keinen Kraftfahrzeugbrief, wie bei Autos z. B. Bei Rollern und Mofas nennt sich das dann "(allgemeine) Betriebserlaubnis". Habe selbst einen Roller (Mofa) und in der Betriebserlaubnis können bis drei Eigentümer ( bei Halterwechsel) eingetragen werden. MfG, Leon1310.
KOmmt natürlich auf den Roller an... Aber bei einem Auto wär es so, dass der, der einen Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung teil 1 hat, der Eigentümer ist.
nö, nicht immer.
Bei nem Auto? Natürlich ist das da immer so... Besitzer kann auch ein anderer sein, Eigentümer ist der, der den "Brief" hat (manchmal auch z. B. die Bank, wenn finanziert).
Es ist ein Roller, der gedrosselt wurde .