Bogenjagd in Deutschland legal?
Ich möchte mit 16 meine Jagdschein machen und danach mit dem Bogen aber auch mit dem gewehr auf jagd gehen deswegen frag ich!
8 Antworten
Wenn Du mit 16 den Jugendjagschein machst, darfst Du auf der Jagd (unter Aufsicht) zwar eine Waffe führen und damit schießen (Treibjagden ausgenommen), besitzen darfst Du sie erst mit 18, wenn Dein Jugendjagdschein zum "normalen" Jagschein umgeschrieben wird (vorausgesetzt, Du läßt Dir in der Zwischenzeit nichts zu Schulden kommen).
Zu Deiner Frage Bogenjagd:
Nach dem deutschen Jagdrecht ist nur die Jagd auf Schalenwild und Seehunde mit Pfeil und Bogen verboten (Bundesjagdgesetz § 19,1,1). >
Das heißt: Nur auf Niederwild, Rehwild ausgenommen, da es zum Schalenwild gehört.
Du läßt Dir in der Zwischenzeit nichts zu Schulden kommen).
Nichts zu Schulden kommen lassen ? GF ist doch schon eine Schuld :))
Danke für den Stern
Soweit ich weiß ist in Deutschland, sowie einigen anderen Europäischen Ländern die Bogenjagd generell verboten.
http://www.buzer.de/gesetz/712/a8908.htm
Ländersache. Im Bundesjagdgesetz steht es wie oben zititert.
Wenn man nach dem Bundesjagdgesetz geht, (welches meine liebe Freundin antschnobe hier zitiert), dann könnte man meinen, dass die Bogenjagd auf bestimmte Tierarten zugelassen wäre. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall auch ein Blick in die entsprechenden Landesjagdgesetze. Und dann wird man feststellen, dass einige Bundesländer die Bogenjagd auf sämtliches Wild verboten haben. Und selbst dort, wo das nicht der Fall sein sollte, würde ich es lieber lassen und keine rechtlichen Spitzfindigkeiten versuchen. Ärger bekommst du auf jeden Fall und du wirst vor Gericht auch immer den Kürzeren ziehen. Denn man wird dann auch noch das Tierschutzgesetz heranziehen, und das in Deutschland übliche Totschlag-Argument der Waidgerechtigkeit kommt definitiv auch zum Einsatz. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99% bist du anschließend deinen Jagdschein wieder los und hast noch Glück, wenn es dabei belassen wird.
Genau das, mein lieber Terrier, wird man ihm, sollte er den Jagdschein tatsächlich machen, im Kurs nahelegen und erklären. Ich denke allerdings, daß es sich hier um ein Strohfeuer handelt ; ) Wieviele haben schon nachgefragt, wieviele davon haben JAHRE später wirklich den Schein gemacht? : ))
Da gebe ich dir natürlich vollkommen Recht, meine Liebe.
Dann sind wir beide - Du - mein Lieber- und ich - also wieder mal einer Meinung. Schön! : )))
Ja. so wie fast immer ;-))
Nicht immer, aber immer öfter...... : D
@ Terrier du kennst ja sicher auch das andere Thema Angelschein. Selten das hier jemand bei einer Frage das Bundesland benennt in der er wohnt. Wären alle Infos immer gegeben, könnten alle Ratgeber oft gezielter antworten. Sowas ist aber wohl den Fragestellern nicht wichtig :))
Ja, diese Feststellung habe ich auch schon öfter gemacht.
interessant, was manche "Fachleute" alles so wissen wollen!
Die beste Antwort gab Terrier 74!
siehe Bundesjagdgesetz bzw. das Landesjagdgesetz, welches für Dich zutrifft!
Denn nicht alles, was im Bundesgesetz steht, gilt generell für alle Länder - z. B. bleihaltiges Schrot - lt. BJG darf nur noch Stahlschrot ( Weicheisenschrot) verschossen werden - in B-W darf noch Bleischrot verschossen werden- ist aber bis schätzungsweise ab Juli auch verboten, da das LJG von B-W überarbeitet wird.
Und wenn Du den Jugendjagdschein machst, fragst Du am besten Deine Ausbilder - ( Jagdrecht) - denn die müssen es wissen, was erlaubt ist und was nicht !!!
Und als Jugendjagdschein inhaber, darfst Du sowieso nur unter Aufsicht einer Berechtigten Person auf die Jagd gehen!
Bei Treib- bzw. Gesellschaftsjagden darfst Du sehr wohl teilnehmen - allerdings nicht als Schütze
Bitte meine Meinung als neutrales Posting zu betrachten, bin kein Jäger, belese mich aber auch öfters mal gerne zu diesem Thema, da ich als Angler ein kleines Interesse daran habe.
Generell ist die Jagd mit dem Bogen verboten ( Ausnahme hat Antnschnobe getextet ) , siehe Niederwild. Du wirst aber keinen Waldbesitzer oder Jagdverpächter usw finden, der dir die Bogenjagd erlauben würde. Das Thema hatten wir in einer fast gleichen Frage die Woche schon einmal gehabt. Werde erst mal 16 J , mache deinen Jugendjagdschein, und lerne von den alten Hasen die Gesetze und Bestimmungen.
Mast und Schrotbruch wünscht Wolf
Bingo. So ist es! ; )
Du kannst den Jungendjagdschein mit 16 Jahren machen,s. Vorposter. Lies einfach mal im Bundesjagdgesetz nach, dort findest Du alle notwendigen Vorschriften. Findest Du hier im Netz.
Teilnahme an Gesellschaftsjagden - Drückjagd, Treibjagd - ist verboten, mit dem Jugendjagdschein
Bogenjagd ist in Deutschland nicht erlaubt.
Wenn du den Jagdschein gemacht hast, wirst Du das Verbot der Bogenjagd auch verstehen. Du bist als Jäger verpflichtet, das Tier möglichst schnell und schmerzfrei zu erlegen.. Das kann ein geeignetes Geschoss erledigen, der Bogen, bzw. der Pfeil nicht.
Doch, kann er.
Teilnahme an Gesellschaftsjagden - Drückjagd, Treibjagd - ist verboten, mit dem Jugendjagdschein
Bitte wo steht das ? Teilnahme bedeutet nicht , das er eine Waffe benutzt. Somit kann er teilnehmen.
Das stimmt so gar nicht ein guter compondbogen tötet ein Tier in der Regel sogar schneller (mit jagdspitzen und vorausgesetzt man Trift) gehen wir mal von dem jagdcompound den ich immoment im Auge hab aus der rpm 360 von Hoyt erreicht in der spitze ca. 395km/h und jagdspitzen sind Rasiermesser scharf. Also alle Einwände die ich bisher gegen die bogenjagd gehört habe gründen im Unwissen.
Bitte informiert euch über ein Thema bevor ihr Quatsch schreibt.
MfG Chris1015
http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html
(1) Verboten ist
1. mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;