Beziehung rechtlich erlaubt?
Hallo erstmal, ich hätte da eine Frage zum Thema Beziehungen und was da genau erlaubt ist. Angenommen, eine 14 jährige ist mit einem 20 jährigen zusammen, wäre das dann rechtlich erlaubt ? Als ich das gegoogelt habe, gab es da unterschiedliche Antworten, aber ich habe oft gelesen, das es nicht illegal ist, wenn derjenige nicht über 21 ist. Stimmt das ? Also man ist doch nur bis 14 minderjährig oder? Und was ist wenn das Mädchen 15 ist und der junge 21 ? Ich denke mit 16 und 22 ist es erlaubt, weil man ab 16 dannbmit jedem außer Aufsichtspersonen zusammen sein darf. So habe ich es verstanden..
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand antwortet, Danke und liebe Grüße ❤
9 Antworten
Hallo,
Beziehungen unterliegen keinerlei rechtlichen Regelungen und sind demnach IMMER erlaubt, unabhängig von der Alterskonstellation.
Sexuelle Handlungen hingegen sind nicht immer erlaubt.
Sexuelle Handlungen mit unter 14-jährigen sind (für über 14-jährige) prinzipiell verboten (§ 176 StGB). Das ist auch die einzige Alterskonstellation, die ausdrücklich verboten ist.
Ab 14 ist Sex mit jedem legal, der auch mindestens 14 Jahre alt ist, bis auf einige Ausnahmen:
Eine Person macht sich strafbar, wenn sie die Zwangslage einer unter 18-jährigen Person ausnutzt.
Eine über 18-jährige Person macht sich strafbar, wenn sie eine unter 18-jährige Person entgeltlich für sexuelle Handlungen belohnt.
Eine über 21-jährige Person macht sich strafbar, wenn sie die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung einer unter 16-jährigen ausnutzt. Die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung muss von einem Gutachter bestätigt werden.
Das kannst du im § 182 StGB nachlesen.
Eine Beziehung zwischen einer 14-jährigen und einem 20-jährigen ist also erlaubt. Und auch sexuelle Handlungen sind erlaubt, solange er keine Zwangslage von ihr ausnutzt oder sie entgeltlich belohnt. Sobald er 21 wird darf er außerdem ihre fehlende Fähigkeit zu sexuellen Selbstbestimmung nicht ausnutzen.
Liebe Grüße
Ach so, was noch interessant sein könnte: § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)
Ich gehe mal davon aus, dass Du mit Beziehung nicht nur eine Freundschaft meinst, sondern eben auch sexuelle Handlungen. Als 14-Jährige dürftest Du auch mit einem 50-Jährigen eine solche Beziehung haben, wenn es die Eltern tolerieren. Ab 16 müssen auch die Eltern keine Zustimmung mehr geben. Und ab 18 kannst Du eh machen was Du willst. Meine heutige Frau war 13 und ich 19, als wir zusammen waren. Und da sich keiner beschwert hat, war auch das okay. Nur zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr können es die Eltern mit Erfolg verbieten und den Freund anzeigen. Also muss man dabei nach Möglichkeit zusehen, dass man die Eltern auf seiner Seite hat, dann passiert nichts.
Was soll die Frage? Ein Teeny in der Pubertät und ein rechtlich Erwachsener - da liegen Welten zwischen
Das ist nicht nur eine Frage des Gesetzes, sondern auch des Anstandes - einé Beziehung zwischen Teeny und Erwachsenem ist immer asymmetrisch, also nicht auf Augenhöhe und bedeutet i.d.R. Ausbeutung des Teenys
Witzbold - zum einen gibt es da Einschränkungen und zum anderen ist nicht alles okay, nur weil es nicht strafbar ist
Ob es moralisch okay ist habe ich nichts zu gesagt
Da hast du Recht, die Frage hat auch nichts mit mir zu tun, also mir ist das schon klar, ich wollte nur wissen ob es rein rechtlich erlaubt ist, ich hab dieses Thema nämlich in ein Schulprojekt miteinbezogen.
Minderjährig ist man bis zum letzten Tag vor dem 18. Geburtstag.
Das Gesetz mischt sich nicht in Beziehungen ein, sehr wohl aber in sexuellen Kontakt, auch wenn das in Deutschland nicht so streng ist. Sexueller Kontakt ist im engen juristischen Sinne auch bereits küssen. Theoretisch ist das Erlaubt, solange es in beidseitigem Einvernehmen geschieht und der Erwachsene nicht die sexuelle Unerfahrenheit des Minderjährigen ausnutzt. Minderjährig ist man nach dem Gesetz übrigens bis zum 18. Lebensjahr, also bis man Erwachsen ist. Ab dem 14. Lebensjahr gilt man als Jugendlicher.
Die Sache mit der fehlenden Fähigkeit zu sexuellen Selbstbestimmung kommt erst dazu, wenn er 21 ist.
Einvernehmlich muss Geschlechtsverkehr IMMER vonstattengehen, auch bei zwei erwachsenen Personen.
Erwachsen ist man in Deutschland erst ab dem 22. Lebensjahr, also ab dem 21. Geburtstag.
Ab dem 19. Lebensjahr, also ab dem 18. Geburtstag ist man Heranwachsender.
Ab dem 14. Lebensjahr ist man 13. Jugendlich ist man jedoch ab 14, also ab dem 15. Lebensjahr.
Fehler, die leider viele machen.
Wieso darf man dann mit 18 Jahren alle Entscheidungen selber treffen wenn man angeblich erst mit 21 Jahren Erwachsen ist?, das kann ich nicht glauben.
Rechtlich gesehen, also vor dem Gesetz.
Ab dem 18. Geburtstag ist man volljährig. Deswegen.
Ist aber laut deutschem Recht erlaubt auch Sex und alles drum und dran