Benötigt man für eine Seite auf der man seinen YT und Spotify Kanal bewirbt ein Impressum?
In meiner Ausbildung habe ich gelernt, dass alle gewerblichen Websiten (also Seiten mit Gewinnabsicht) ein Impressum benötigen.
Gilt das auch wenn man seinen monetarisierten YT Kanal und seinen Spotify Kanal verlinkt auf dem man eigens produzierte Songs verkauft?
2 Antworten
In meiner Ausbildung habe ich gelernt, dass alle gewerblichen Websiten (also Seiten mit Gewinnabsicht) ein Impressum benötigen.
Richtig aber die Impressumspflicht reicht noch weiter.
Hierzu ein Blick in § 55 RStV.
Dieser besagt, dass auch nicht kommerzielle Seiten, die sich journalistisch, redaktionell mit Dingen auseinandersetzen unter die Impressumspflicht fallen.
Dies umfasst die meisten Blogs, Vlogs und quasi alle Kanäle mit Produkttests, Letsplays, etc.
Gilt das auch wenn man seinen monetarisierten YT Kanal und seinen Spotify Kanal verlinkt auf dem man eigens produzierte Songs verkauft?
Das ist ja selbsterklärend. Der Kanal ist monetarisiert und dient der Einkünfteerzielung bzw. verolgt die Absicht hierzu, ergo klar impressumspflichtig.
Klar, du machst ja Werbung für kommerzielle Seiten... die Werbung ist somit auch kommerziell.