Bei Unfall die Polizei rufen 30,00 €
Bekommt man den Brief von der Polizei oder vom Regierungspräsidium?
Vorallem wie lange dauert es bis der kommt?
7 Antworten
im vorigen Jahr bin ich beim Ausparken, gegen ein anderes geparktes Auto gefahren, der Halter hat die Polizei gerufen, ich hätte das ohne geregelt, das akzeptiert der Versicherer genauso, da es eindeutig meine Schuld war, musste ich sofort an die Polizisten 35,-€ bezahlen, wie auch immer man diese Gebühr oder Bußgeld auch nennt
alles klar danke
ja, in vielen Bundesländern ist das Regierungspräsidium (in Hessen RP Kassel) für die Bußgelder der Polizei zuständig.
genau oh sogar 35, er hat mich auch gefragt, hatte aber da nicht genug und heute hat meine mutter mich angerufen kam ein brief vom regierungspräsidium da hab ich mir gedacht ist bestimmt die strafe da:D
In Österreich gibt es die sogenannte Blaulichtsteuer. Bezieht sich die Frage hierauf ? Wer in Österreich bei einem Unfall ohne Personenschaden die Polizei ruft, muss dafür eine Verwaltungsgebühr an die Polizei bezahlen (das hat nichts mit Verwarnung oder Bußgeld zu tun). Das gibt es in Deutschland -bisher- noch nicht. Ansonsten kann nicht gesagt werden, dass bei jedem Unfall, bei dem die Polizei in Deutschland gerufen wird, 30.- EURO fällig werden. Bei der "Gebühr" handelt es sich um eine Strafe, da bei einem Unfall ja eine Verfehlung im Straßenverkehr vorliegt. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Ursache des Unfalls. Manchmal kann die Polizei bis 35.- EURO vor Ort verwarnen, andere Unfälle werden über einen Bußgeldbescheid abgerügt, der auch schon mal im dreistelligen EURO-Bereich liegen kann.
normalerweise bekommste direkt am unfallort, wenn du der unfallverursacher war´s eine überweisung wenn du nicht sofort mit karte gezahlt hast.
ein anruf bei der polizei kostet bei einem unfall nichts.
der unfallverursacher bekommt ein busgeld.
sonst nichts.
wie machen die das bei einer ungeklärten Schuldfrage?
gute frage :D
so unklar, dass niemandem ein OWI-Vorwurf gemacht werden kann, ist die Situation selten. In solchen Situationen kann man u.U. auch allen Beteiligten einen OWI-Vorwurf machen oder alle mündlich verwarnen...
Das kostet nur, wenn es ungerechtfertigt war. Wenn es richtig gerumst hat, dann kostet das nichts.
Stimmt nicht, das verusrachen eines Unfall kann durchaus eine kostenpflichtige Verwarnung bekommen.
genau oh sogar 35, er hat mich auch gefragt, hatte aber da nicht genug und heute hat meine mutter mich angerufen kam ein brief vom regierungspräsidium da hab ich mir gedacht ist bestimmt die strafe da:D