Bafög - Amt lässt sich mehr als Zeit mit der Bearbeitung und Zahlung
hallo zusammen,
ich mache eine ausbildung zum staatlich geprüften sozialassistent und bin im 3. lj. vor kurzem (april 2010) habe ich die schule gewechselt, von einer staatlichen auf eine private. (euroschule) da ich im 1. und 2. lehrjahr keine bezüge bekam, weil ich noch daheim wohnte wurde mir erst mit dem umzug (hälfte des 2. lj) ein satz von 232€ bewilligt. nun habe ich einen weiterbewilligungsantrag stellen müssen. diesen habe ich am 30. sept. 2010 abgegeben. habe allerdings seither nichts vom amt gehört.. ich meine ich habe ein 14 monate altes kind und eine wohnung (ein drittel der miete) zu versorgen/zahlen.. ach ja, auf anrufe reagieren die menschen auf dem amt recht allergisch. und den bzw die die was zu sagen hat oder kann, ist nie zu sprechen. das schärfste sind die "öffnungszeiten" dienstag und donnerstag von 09:00 bis 15:00 uhr. da bin ich nunmal in der schule(!) langsam wird es echt eng, schließlich brauche ich jeden tag 5,80€ busgeld und monatlich 98€ schulgeld. das geht ja auch nicht spurlos an der psyche vorbei.. geldsorgen, besonders wenn man sich von ämtern abhängig machen muss sind fürs selbstwertgefühl nicht gerade besonders. langsam bin ich echt am ende..
7 Antworten
Du hast zwei Möglichkeiten:
- Du nimmst dir einen Tag Zeit. Nimm dein Kind und eine kleine Reisetasche mit, wo Windeln und so drin sind.
Sei zur Öffnungszeit als Erste da, geh zum SB. Der ist nicht da? Vertretung. Die wimmelt dich ab? Vorgesetzter. Usw... immer wieder freundlich darauf hinweisen, dass dein Kind jeden tag Hunger hat und Windeln braucht. Anbieten: Wenn Sie nicht umgehend bearbeiten, lasse ich Ihnen gerne mein Kind da! Denn mir fehlt das Geld, es zu ernähren und zu pflegen! Übrigens hast du das Recht auf einen selbstgewählten Beistand, nimm also wen mit, der still dabei sitzt, evt das Kind beschäftigt, und aufmerksam zuhört (Zeuge!).
Ansonsten strebt man eine Verpflichtungsklage (vor dem Verwaltungsgericht) gegen das Amt an. Soll es schnell gehen, wählt man das Eilverfahren, also die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Entweder holt man sich dazu im Rahmen der Beratungshilfe anwaltlichen Rat oder man maschiert zur Rechtsantragsstelle des VG und läßt sich alles von dem dortigen Rechtspfleger erklären, der einem auch bei der Antragstellung hilft.
Eine Untätigkeitsklage kann erst frühestens nach 2 Monaten erfolgen und wird auch nicht vordringlich verhandelt. Untätigkeitsklagen taugen dann, wenn man es selber in der Sache nicht besonders eilig hat.
- Du gehst mit den Kontoauszügen zur Arge und beantragst Hilfe nach SGB 12. Die Bafög-Ansprüche, die dann anchgezahlt werden, musst du an das Amt abtreten, die treten dann in Vorleistung. Den Klageweg paralell dazu beschreiten.
Übrigens sehr hilfreich ist es auch oft, wenn man sich an die Medien wendet. Ob es nun das örtliche Wochenblatt ist oder stern-TV oder einer der Frühstückssender... da wird dann schnell geholfen.
vielen dank,
das klingt alles sehr hilfreich aber auch zeitintensiv. um eins noch klarzustellen, ich bin der papa des kindes. meine freundin ist noch im babyjahr. demnach verlangt die ba auch unterlagen von ihr. ich denke das amcht die sache dann nur noch bürokratischer und der aktenberg überschlägt sich dann und zieht die ganze angelegenheit noch mehr in die länge.. mein problem ist eher das ich mir momentan den weg zur schule nicht leisten kann. daher zieht der punkt das ich mein kind nicht nähren könnte wahrscheinlich nicht. dennoch kommt es für mich nicht in frage das kindergeld oä. für meinen schulweg zu verwenden.
Was könnte helfen:
Eine Art Vorschuss beantragen nach § 50 Abs. 4 oder § 51 Abs. 2 BAföG.
Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht (gerichtskostenfrei, kein Anwaltszwang).
Du könntest Dich an den Petitionsausschuss des Landtags oder des Bundestags wenden oder mit einer Beschwerde an das Landeswissenschaftsministerium.
Nach meinen Erfahrungen kann das helfen, die Bearbeitung zu beschleunigen. Vor allem die erste Alternative.
Die anderen beiden Alternativen erzeugen Handlungsdruck und zeigen dem Amt, dass Du Dir eine ungerechtfertigt lange Bearbeitungszeit nicht gefallen lässt. Mir sind Fälle bekannt, in denen das Amt dann schnell reagiert hat.
Das kenn ich- allerdings musste ich damals nur für mich selbst sorgen.
Bei mir hat die Bewilligung 4 Monate gedauert!
Nach dem 3. Monat waren meine Reserven aufgebraucht und ich hätte meine Miete nichte bezahlen können.
Ich bin auf das Amt gegangen (und habe vieeel Zeit mitgebracht) und bin von dem einen ins andere Zimmer gewandert. Als mir die Sachbearbeiterin nicht weiterhelfen wollte/konnte habe ich immer den nächsten Vorgesetzten verlangt.
Na ja, das Ende von Lied: Nach 4 (!) Stunden saß ich beim Chef, der mir einen Auszahlungsschein für eine Barauszahlung über einen Monatshöhe meines vorläufiges Bafögs ausstellte.
Mit dem Bargeld bin ich dann schnell zur Bank gerannt.
Mein Tipp daher: Hartnäckig sein!
schon klar, allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich da Montags überhaupt jemanden antreffe.. (öffnungszeiten di u. do von 09:00 bis 15:00 uhr)
ich empfinde das ehrlich als totale schikane(!)
Na ja, mir war das damals nicht klar, dass das Bafög-Amt auch die Möglichkeit hat Barauszahlungen zu machen...
Ich habe mich auch schikaniert gefühlt :/ Meine Sachbearbeiterin meinte damals nur zu mir, dass eine Bewilligung bis zu 6 Monaten dauern könnte.
Wenn Du das Geld dringend brauchst musst Du morgen dort um 9:00 antanzen Druck machen und auf die Tränendrüse drücken.
Einen andreren Tipp hab ich leider auch nicht.
Viel Erfolg!
ruf nochma an un verlang nochma den sachbearbeiter deineer lage. wenn der nicht im haus ist möchte er dich bitte zurückrufen. falls dasd nicht geht lass dir sagen wann er wieder zu sprechen is. kommt auch darauf nix zurück kannst du im ruhigen aber ernsten ton sagen das du dich bei weiterer nichthandlung dich an das land (thüringen, hessen,... ka wo du herkommst) wendest und deine sachlage den peditionsausschuss vorlegst. wenn darauf auch nix kommt machst du das auch. dieser ausschuss beschäftigt sich mit solchen problemen. hoffe das hilft dir.
Das Problem kenne ich.Aber ich kann dir sagen,dass es locker bis Mitte November dauern wird,bis du Bescheid bekommst.Die haben immer sehr viele Anträge zu bearbeiten und das dauert.Aber du bekommst es ja nachgezahlt. Übrigens,du hättest auch in den ersten beiden Lehrjahren Bafög bekommen müssen.Auch wenn du noch zu Hause gewohnt hast.Mein Bruder hat auch zu Hause gewohnt und über 300 Euro im Monat bekommen
soweit mir bekannt ist richtet sich die berechnung nach dem einkommen der eltern.. meine hatten anscheinend 4 cent zuviel in diesem jahr..
Oje,das war dann Pech
geht denn das so schnell? andererseits habe ich kein weiteres einkommen und bin auf dieses geld angewiesen..