Azubi als 2. Kreditnehmer?
Ist sowas möglich?
- Kreditnehmer Vater (unbefristeter Arbeitsvertrag)
- Der Sohn (Azubi im 2. Lehrjahr und 18)
Kredithöhe: 20.000€
4 Antworten
Die Frage kann euch ausschließlich eure Bank beantworten. Die Bank wird vermutlich ihre Gründe haben , wieso dein Vater den Kredit nicht bekommt.
Meiner persönlichen Meinung nach wird die Bank sich darauf nicht einlassen, da dein Arbeitsverhältnis in circa einem Jahr auslaufen wird und die Bank keine Garantie hat , dass du nach der Ausbildung ein geregeltes Einkommen hast. Außerdem verdienst du in der Ausbildung relativ schlecht
Um Kreditwürdig zu sein muss man grob vereinfacht gesagt über 1178 Euro NETTO jeden Monat verdienen, als Azubi liegt man eher nicht drüber.
Auch ist es im höchsten Masse unseriös so einen jungen Erwachsenen als Bürgen zu akzeptieren
Total schade das du nciht weist was die PFändungsfreigrenze ist.
Das glaube ich nicht da die Voraussetzung einer festen Arbeitsstelle fehlt. Denn die hat der Azubi nicht.
Im Gegenteil! Der Azubi ist (für die Dauer des Ausbildungsvertrags) nahezu unkündbar, der Vater dagegen schon!
Das der Azubi nahezu Unkündbar ist mag Richtig sein. Aber der Sinn des 2. Kreditnehmers bzw. des Bürgen ist doch der, dass man sich an diese 2. Person hält wenn die erste nicht zahlen kann. Und da klappt das einfach mit dem Azubi nicht, da er rein theoretisch nach der Ausbildung nicht übernommen werden könnte und dann auch keinen anderen Job bekommt. Von daher geht das dann nicht. Jedenfalls kein Kredit der über die nächsten 12 Monate hinausgeht und niedrig genug ist. Ein Konsumentenkredit, also wenn du dir irgendein Gerät kaufst könnte funktionieren. Aber auch nur bis zu einer bestimmten Grenze bzw. Preisklasse. Einen richtigen Ratenkredit gibt es jedoch nicht.
Vollkommen richtig! Das wird die Bank aber im Einzelfall prüfen - bzw. ihr Ausfallrisiko berechnen. Aus der Eingangsfrage geht ja weder der Verwendungszweck (betrifft ggf. Sicherheiten für die Bank) noch die geplante Laufzeit hervor. Auch ist nicht bekannt, ob es für den Lehrling eine Übernahmegarantie gibt, die gar nicht so selten ist. Deswegen (und nur deswegen!) hab ich dieser pauschalen Aussage "das geht nicht!" widersprochen. Daß der Fragesteller hier natürlich nicht alle privaten Details öffentlich postet, ist naürlich auch verständlich.
Dem kann im ganzen nur komplett Zustimmen.
Vielen Dank an alle für die Antworten!
Hier weitere Details:
Derzeit im 1. Lehrjahr und verdiene ca. 860€ netto.
Verwendungszweck: Gebrauchtwagen
Wäre es nicht eventuell sinnvoller, wenn der 1. Kreditnehmer der Azubi ist? Bei einer Nichtübernahme nach der Ausbildung, könnte der Vater (der einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat) für seinen Sohn "einspringen".
PS: Laufzeit 72 Monate
Grundsätzlich: nein.
Diese Einkommensgrenze ist frei erfunden.