Ausländerfeindlichkeit strafbar?
Ist Ausländerfeindlichkeit strafbar?
16 Antworten
jain - das hängt davon ab, ob es als volksverhetzend eingestuft wird.
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Natürlich ist Ausländerfeindlichkeit nicht strafbar. Solange du keinen (Ausländer) persönlich beleidigst, kannst du dafür auch nicht belangt werden. Es herrscht Meinungsfreiheit.
Im Prinzip - NEIN. Kommt jedoch, wie so oft im Leben immer auf's Detail an. Die reine Äußerung der Meinung, Ausländern gegenüber feindlich eingestellt zu sein, ist sicher nicht strafbar. Wird diese Meinungsäußerung in beleidigender Form formuliert ist die Grenze zur Strafbarkeit überschritten. Dann droht aber noch keine Strafe wegen Ausländerfeindlichkeit, sondern höchstens wegen Beleidigung. Ist die Meinungsäußerung von falschen Behauptungen begleitet kann es zu einer Verleumdungsklage kommen. Wird die Meinungsäußerung in Form von Drohungen gegen ausländische Personen begleitet oder zur Verfolgung oder Vernichtung von Ausländern aufgerufen, wird es strafrechtlich dann richtig interessant und kann bis zur Anklage wegen Volksverhetzung kommen und damit zu mehrjährigen Haftstrafen führen. Drückt sich die Ausländerfeindlich in aktiven körperlichen Übergriffen aus wird es strafrechtlich dann in die Gegend von Körperverletzung bis Mord kommen und bei Ausländerfeindlichem Hintergrund kann das dann auch leicht in der Sicherungsverwahrung enden. :-(
Der Begriff " Ausländerfeindlichkeit " ist doch bloß eine armselige Krücke, um jemanden der bestimmtes Verhalten von Personengruppen in diesem Land die auch Ausländer sind zu Recht kritisiert zu diskreditieren und wenn möglich mundtot zu machen.
Die Ausländerfeindlichkeits-und Nazikeule sind doch die beliebtesten und wirkungsvollsten Mittel, um jede Kritik am massiven Fehlverhalten bestimmter Bevölkerungsgruppen in unserem Land abzuwürgen.
Und nein....: " Ausländerfeindlichkeit ist nicht strafbar, weil zum einen gar nicht genau festgeschrieben ist / sein kann was " Ausländerfeindlichkeit " denn nun genau ist, es zum anderen auch keinerlei gesetzlichen Regelungsbedarf gibt weil Feindlichkeit gegenüber jemanden nur weil er " Ausländer " ist überhaupt kein erwähnenswertes Problem in Deutschland ist, auch wenn das ständig behauptet wird.
In diesem Land gibt es den Artikel 5 des GG. Jeder hat das Recht auf freie Meinung. Wer etwas gegen Ausländer hat, kann dies offen sagen ohne dafür belangt zu werden.Anders sieht es aus, kommen Beleidigungen etc in´s Spiel..dies gilt allerdings grundsätzlich, nicht nur gegen ausländische Mitbürger. ;)