Amerikanische Staatsbürgerschaft, durch Heirat in den USA als Deutscher?
Angenommen man ist in Nevada, Las Vegas oder sonste wo in den USA. Und man heiratet in einer verrückten Party Nacht eine Amerikanerin hat man dann automatisch die Amerikanische Staatsbürgerschaft? Und darf man seine deutsche behalten?
6 Antworten
Unbekannt1337,
die amerikanische Staatsbürgerschaft hat man damit nicht. Noch nicht einmal die Gerhard.
Zuerst wird vom USCIS geprüft, ob die Ehe auch legitim ist d. h. keine Scheinehe. Sollte dies der Fall sein, muss man mit Schwierigkeiten seitens der amerikanischen Regierung rechnen.
Sollte festgestellt werden, dass die Ehe legitim ist, kann es durchaus sein, dass der Deutsche bis zur Erteilung des Visums wieder ausreisen muss.
Bei weiteren Fragen, meld' dich gern!
Viele Grüße nach Deutschland
HighwayPretzel
Hi Unbekannt1337,
Durch die Heirat hättest du das Recht, eine Greencard zu beantragen und damit dauerhaft in den USA zu leben und zu arbeiten.
Wenn du nach den drei Jahren immer noch in den USA lebtest und noch verheiratet wärest, könntest du den Antrag auf "Naturalization" stellen, das heißt den Amerikanischen Pass beantragen. Auf Antrag könntest du den Deutschen Pass behalten.
Also in Deutschland ist es so, dass nach der Eheschließung, der Ehepartner (Nicht Unionsbürger) regelmäßig einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (=/= deutsche Staatsbürgerschaft) hat. Damit wird dem grundrechtlichen Schutz von Familie und Ehe Rechnung getragen. Gleichwohl erhöht es natürlich deine Chancen, eingebürgert zu werden. Kann mir nur vorstellen, dass es in Amerika ähnlich gehandhabt wird.
Aufenthaltsgenehmigung ist eine Sache
Staatsbürgerschaft ne ganz andere
Stimmt. Toll erklärt.
Das ist auch der Grund warum Hochschwangere regelmäßig nicht in die USA einreisen dürfen.
Das kommt tatsächlich auf das Land an. Man unterscheidet zwischen ius sanguinis (Blutrecht) und ius urbis (Bodenrecht). Wäre das zum Beispiel in Amerika der Fall, so hätte das Kind, trotz angenommener deutsche Eltern die amerikanische Staatsbürgerschaft, da es auf amerikansichem Boden geboren wurde (ius urbis). In den meisten EU-Ländern gilt allerdings das Ius sanguinis auch als Abstammungsgesetz bekannt, da kommt es dann auf die Nationalität der Eltern an.
in den USA hätte es automatisch die US Staatsbürgerschaft
mehr noch, könnte sogar Präsident werden,
was einem eingebürgerten nicht möglich ist
Das, was Du "ius urbis" (von lat. urbs = die Stadt) nennst, heißt tatsächlich "ius soli" (von lat. solum = der Boden).
Nein, hat man nicht. Als Ehepartner, Erst nach 3 Jahre mit Aufenthaltgemehmigung. Die deutsche Staatsangehörigkeit verliert man eigentlich nicht und sobald man Bürger der USA ist, darf man sogar ein zweite Staatsbürgerschaft haben.
Nein, aber du kannst das nach einer gewissen Zeit beantragen.
Und wenn eine Familie (Ehemann + Ehefrau) beide deutsch im Urlaub sind und dort das Kind der Ehefrau zur Welt kommt wie läuft es dann eigentlich ab?