Als "nicht Arzt" eine Arztpraxis kaufen?
Hallo, angenommen ich ( Wirtschaftsinformatiker ) möchte gerne eine Arztpraxis kaufen, und einen Arzt einstellen ( welcher die Praxis leitet ). Ist sowas grundsätzlich möglich ?
Dass ich weder praktizieren, noch irgendetwas anderes machen darf, ist mir schon klar, aber wäre das möglich, ein Inhaber einer Praxis zu sein, ohne selbst Arzt zu sein ?
Sofern die Antwort " nein " ist, wäre es dann erlaubt, sich mit einem Arzt zusammenzuschließen ( Anteilig 50% / 50% ) und so an einer Praxis beteiligt zu sein?
10 Stimmen
5 Antworten
Aufgrund §§ 23 ff der Musterberufsordnung für Ärzte dürfen Ärzte nicht von Nichtärzten angestellt und ärztlich tätig werden. Seit Inkrafttreten des GKV-VStG am 1.1.2012 dürfen auch Medizinische Versorgungzentren (MVZ) nicht mehr von Nichtärzten geleitet werden.
Auch eine 50/50-Beteiligung ist m. M. nicht möglich, eine 49/51-Beteiligung evtl. schon. Genauere und vor allem juristisch einwandfreie Informationen könntest du von der Ärztekammer bekommen.
Es gibt mehrere große Unternehmen, die genau das tun.
Stimmt, gerade In der Schönheitschirurgie gängig, danke für die Antwort.
es ist möglich, die Praxisräume werden vermietet.
Das geht theorethisch schon, aber du bist dann nur Inhaber der Räumlichkeiten und Verpächter an diesen Arzt, der dort praktiziert oder als "Geschäftsführer", wenn eine GmbH, GbR oder OHG gegründet wurde. Ich kenne auch einen studierten BWL'er, der auf diese Weise eine Anwaltskanzlei führt ---> das tut er unter seinem Nachnamen, aber er selbst ist nur der Namensgeber, tritt explizit nicht als Anwalt auf, ist eigentlich nur Verpächter und lebt von den Einkünften. Das Ding nennt sich "Kanzlei XYZ - Sozietät Dr. ABC" oder so ähnlich.
Kannte vor rund 20 Jahren auch eine mit ca. 50 Jahren verwitwete Arztgattin (nicht Ärztin), die die arrivierte Praxis ihres Mannes an einen Arzt verpachtete, dort den Bürokram erledigte wie bisher und die Praxis hieß wie bisher, nur eben mit Untertitel "Dr. XYZ". Auch das ging!
Es gibt aber auch Konstellationen, wo Ärzte als Franchisenehmer "guter" Namen auftreten. Man darf als Betreiber solcher Konstrukte nicht praktizieren, aber als Geschäftsführer/Verwaltungschef usw., der Patienten betreut oder Abrechnungen schreibt oder Kaffee kocht usw., durchaus dort wirken.
Ja, so etwas geht ohne Weiteres.
Ich weiß auch von Leuten, die eine Autowerkstatt führen, aber einen angestellten Kfz-Meister beschäftigen, der die Geschäfte leitet und Leute ausbildet, während der "Chef" selbst die Immobilie verwaltet oder im Hintergrund Buchführung macht oder die Autovermietung leitet.
Dir steht es frei jede beliebige Immobilie zu erwerben und diese nach belieben einzurichten. Das einzige, was du nicht kaufen können wirst sind Medikamente, das müßte dann der angestellte Arzt übernehmen.
Richtig, genau das meine ich damit. Man würde die Verwaltung u.ä übernehmen, und der Arzt würde die Fachlichen Dinge ausüben.