Ab wie viel Jahren darf ich mir Feuerzeuge kaufen?
Ich bin 14 Jahre alt (KEINE RAUCHERIN!!!) aber dafür total verrückt nach der Playboy Marke und neulich habe ich im Edeka ein Feuerzeug gesehen mit Playboy-Bunny-Kopf aufdruck und ich kaufe ziemlich alles was mit Playboy zu tun hat. Außerdem könnte ich ein Feuerzeug öfters gebrauchen, da unsere immer leer sind. Ich hatte zwar nicht genug Geld dabei, aber habe mich gefragt ob ich das überhaupt schon kaufen darf?
9 Antworten
Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Altersbeschränkung bei Feuerzeugen. Das bedeutet aber nun nicht, daß jeder Händler Kindern Feuerzeuge verkaufen muß. Zahlreiche Kaufhäuser geben Feuerzeuge und andere "Rauchbedarfsartikel" nicht an Minderjährige ab, obwohl dies nicht verboten wäre.
Du darfs Feuerzeuge erst ab Sehzehn kaufen, die Einzelteile komischer weise erst ab Achtzehn, aber wenn du Glück hast schaut der/die Verkäufer/in auch nicht ganz durch wie die Regelung ist. Mach dir aber keine große Hoffnungen. Frag am besten einen Freund oder ein Familienmitglied.
Normalerweise ab 18, kommt darauf an, wie vernünftig die Kassiererin ist.
Grundsätzlich, alles was mit Feuer zu tun hat ab 18.
Raucherbedarfsartikel und Jugendschutz
Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör. Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und Jugendliche verzichtet. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt, die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt.
Auch beim Verkauf von Feuerzeugen oder Streichhölzern an Kinder und Jugendliche ist Vorsicht geboten. Allerdings gibt es hier wieder andere Aspekte zu beachten. In Bayern ist der Verkauf von Zündmitteln an unter 12-Jährige durch Regelungen des Brandschutzes verboten. Generell gilt: Verursachen Kinder mit einem selbstgekauften Feuerzeug einen Brand, kann der Aufsichtspflichtige des Kindes bzw. der Verkäufer des Feuerzeugs u. U. zivilrechtlich belangt werden, wie einige Gerichtsurteile zeigen. Handelt es sich bei den potenziellen Feuerzeugkäufern um Jugendliche, ist zumindest „Fingerspitzengefühl" angesagt, bei Kindern sollte man konsequent „nein" sagen.
Vielen Dank! :)
erst ab 16 aber daruf wird nicht so viel geachtet bei mir ging es manchmal und manchmal nicht musst du halt testen aber vom gesätz her erst ab 16