5 Gefälschte Schuhe aus Afrika (Flughafen. Zoll. Nike. Strafen)

5 Antworten

Es ist in Deutschland nicht verboten, sich mit gefälschten Markenprodukten einzudecken – solange man sie nicht verkauft und nur zum persönlichen Gebrauch besitzt. Wer im Urlaub beim fliegenden Händler eine tolle Designersonnenbrille ersteht und ein paar T-Shirts, läuft zwar Gefahr, sich die Augen durch die Sonnenstrahlung kaputtzumachen und sich eine Allergie wegen der Chemie in den Klamotten zuzulegen, vom Zoll jedoch bleiben Reisende unbehelligt. "Solange die Reisefreigrenze von 430 Euro nicht überschritten wird, werden wir nicht tätig", sagt Martin Randlhuber, Sprecher des Hauptzollamtes München.

Anders sieht es aus jedoch aus, wenn sich Kunden per Internet Fälschungen frei Haus liefern lassen. Fällt dem Zoll ein Postpaket mit gefälschten Markenprodukten auf, wird der Inhalt sichergestellt – und der Kunde wartet vergeblich auf die bestellte Ware. Meist werden die scheinbar schönen Dinge ein Fall für den Schredder. "Der Originalhersteller wird informiert und behält sich rechtliche Schritte gegen den Adressaten vor", erläutert Christine Kolodzeiski, Sprecherin des Hauptzollamtes am Frankfurter Flughafen. "Die gefälschte Ware wird dann gewöhnlich vernichtet."

Quelle: welt.de 04.09.2010

Handel mit Plagiaten: teuer und strafbar

Auch wer angebliche Markenware bei Onlinetauschbörsen wie Ebay anbietet, handelt sich Ärger ein. „Wer Fälscherware gewerbsmäßig vertreibt, riskiert eine Abmahnung des Originalherstellers“, sagt Sandra Sophia Bormann, Rechtsanwältin der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in München. Dann muss der Erwischte unterschreiben, künftig nicht mehr mit Plagiaten zu handeln. Teuer ist das allemal. Je wertvoller die Marke, deren Produkt er vertickt hat, desto höher der Streitwert, und daran orientieren sich unter anderem die Anwaltsgebühren. Kosten für den Hobbyhändler: zwischen 500 und etwa 10 000 Euro. Dazu können noch Schadenersatzansprüche des Herstellers kommen.

„Der Vertrieb mit gefälschter Ware ruft auch den Staatsanwalt auf den Plan“, sagt Anwältin Bormann und verweist auf Paragraf 143 Markengesetz. Danach droht eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7869/plagiate_aid_137704.html

amjad 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 00:01

Also die schuhe hätten eine Gefälschten wert von ca. 100 Euro also wäre es kein Problem diese Schuhe hier her mitzubringen Richtig ? Oder habe ich das was Falsch verstanden

peterobm  14.10.2014, 00:11
@StattWerbungEUR

Nicht per Paket, sondern die Mutter hat die im Gepäck.

Die wird bestimmt vom Zoll überprüft dass heißt die Schuhe werden zerschnitten und die bekommt deine mutter auch nicht mehr zurück und zollgebühren inform von bußgeld wird warscheinlich anfallen :) lg

Die werden vom Zoll eingezogen und vernichtet. Die Einfuhr von Plagiaten ist verboten.

Bei 5 Paaren kann schon Gewerblich angenommen werden und es wird eingezogen.

gotico1967  27.12.2015, 10:01

Es geht auf die Menge und nicht auf die farbe, dann kommt dazu wenn wirchlich original sind oder fälschung, sichert muss für 5 paar , zollgebühr zahlen.

amjad 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 00:11

Aber die haben ja alle Unterschiedlische Farben

peterobm  14.10.2014, 00:11
@amjad

und??