15-jährige (sieht aus wie 18) sex mit 36-jährigen?
Wenn die zwei eine Affäre haben. Sie ihn liebt er sie nicht.
Ist das erlaubt? Er denkt sie ist 18
10 Antworten
Schwierig. Wenn er sie offensichtlich ausnutzt und sie das aufgrund der mangelnden reife nicht versteht ist das eig illegal. Aber das legt jeder Richter anders aus. Es ist auf jeden Fall ziemlich das letze von dem Mann und sehr armselig. Sorry aber 15 und 18 das merkt man. So dumm ist kein Erwachsener er will es einfach so stehen lassen um sich rechtlich sicher zu fühlen, was totaler Blödsinn ist. Es wird überprüft ob sie wirklich als, 18 durchgeht optisch etc (hab das selber durch bei der polizei)
Hallo Hasenliebe12345,
ja, grundsätzlich ist es natürlich erlaubt. Zwar kann es Gründe geben, die es nicht erlauben, aber davon ist ja erstmal nicht die Rede.
Natürlich muss man davon ausgehen, dass die Beiden völlig freiwillig Sex miteinander haben. Auch darf zwischen den Beiden kein Abhängigkeitsverhältnis bestehen, und für den Sex darf kein Geld fließen.
Dass sie erst 15 ist, könnte unter Umständen ein Problem sein, allerdings nur in extrem wenigen Ausnahmefällen, wenn er ihre "Unfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" ausnutzen würde.
Allerdings geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Fähigkeit grundsätzlich ab 14 Jahren besteht. Das Gegenteil müsste durch einen Gutachter bewiesen werden. Wie gesagt, kommt extrem selten vor.
Selbst dann könnte noch § 16 StGB greifen, wenn sie ihm sagt, dass sie 18 (oder mindestens 16) ist, und sie tatsächlich auch so aussieht.
LG Sascha
Ist das erlaubt?
Selbstverständlich.
Zumindest in Deutschland, Österreich und größtenteils im restlichen Europa, wird man mit 14 sexualmündig und bestimmt ab da über sein Sexualleben selbst - egal wieviel älter der Partner ist (der Rest Europas liegt da bei 15, von wenigen Ausnahmen wie z.B. die Schweiz - ab 16 - mal abgesehen).
Er denkt sie ist 18
Es gibt bis 18 nur wenige strafbare Ausnahmen von dieser Regel (§§ 174, 182 StGB), aber selbst wenn er (unwahrscheinlicherweise/unnötigerweise/unlogischerweise) dagegen verstieße, könnte er aufgrund seines Irrtums dafür dann aber dennoch nicht bestraft werden (§ 16 StGB).
Ob irgendwer irgendwen liebt ist vor dem Gesetz völlig irrelevant.
Es zählt auch das reale Alter, nicht ob jemand "so aussieht als wäre er "x" Jahre alt.
Nein, ist nicht erlaubt!
und
Wo kein Kläger, da kein Richter.
?
- Natürlich ist es erlaubt (Art. 2 GG, § 182 StGB).
- Selbst wenn es nicht erlaubt wäre: Zu glauben, sie wäre 18, würde eine Bestrafung verhindern (§ 16 StGB).
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Ist grenzwertig, falls ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder wenn ein gesetzlicher Vertreter des Mädchens, z.B. die Eltern oder ein Lehrer, Strafantrag stellt, könnte es Schwierigkeiten geben.
Sehr verantwortungslos!
Ja, von ihren Eltern, dass sie ihr in der (vermutlich nicht wirklich vorhandenen) Sexualerziehung versäumt haben beizubringen, dass nicht jeder Sex nur aus Liebe hat ...
"Eine der großen Lügen, die wir Kindern erzählen, ist, dass Sex für Liebe steht. Menschen nutzen Sex, um alle möglichen Gefühle und Motive auszudrücken, etwa Abenteuerlust oder Fürsorge, aber auch Wut oder Verachtung." (Dr. David Schnarch, Sexualtherapeut)
Kann aber natürlich auch sein, dass es ihr bewusst ist, und sie einfach hofft, dass er sich schon noch in sie verlieben wird.
Oder dass er ihr klipp und klar gesagt hat, dass es ihm nur um eine secuelke beziehung gehen würde.
Alles nicht gerade unüblich und legitim, legal aber ohnehin.
So oder so können die Eltern Rat und/oder Trost spenden, das war es dann praktisch aber auch schon ...
wenn ein gesetzlicher Vertreter des Mädchens, z.B. die Eltern oder ein Lehrer, Strafantrag stellt, könnte es Schwierigkeiten geben.
Nein.
Könnten a) nur die Eltern, und es wäre b) praktisch absolut sinnfrei.
Zumindest ist es moralisch sehr fragwürdig - er ist 36, liebt sie nicht...aber hat Sex mit ihr. Sie liebt ihn. Sehr verantwortungslos!