Was bedeutet grob fahrlässiges Handeln, bei Diebstahl seiner EC-Karte?

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Immer dann wenn der Verlust durch normal-vorsichtiges Handeln vermeidbar gewesen wäre:

  • Notieren der PIN auf der Karte oder im geldbeutel
  • unbeaufsichtigtes liegenlassen des Geldbeutels (hierzu zähl auch EC-Karte in Jackentasche, wenn die Jacke außerhalb des sichtbereiches ist)
  • Geldbeutel / EC Karte in unverschlossene Schublade am Arbeitsplatz ablegen ist UND der Arbeitsplatz verlassen wird
  • EC-Karte auf dem sonnenstuhl / Badetuch unbeaufsichtig liegen lassen (und kein Schließfach zu nehmen)
  • usw.

Banken verweigern gerne die Kostenübernahme wegen grob fahrlässigem Handeln des Kunden, Zitat : "Grobe Fahrlässigkeit liegt z.B. vor, wenn der PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde, und so in die Hände des Kartendiebs gelangen konnte. Ebenso gilt als grob fahrlässig, wenn die Kreditkarte nicht unterschrieben wurde. Eine nicht unterschriebene Karte kann leichter bei Bezahlvorgängen mißbraucht werden, da kein Vergleich mit der Original-Unterschrift des Karteninhabers vorgenomen werden kann. Als grob fahrlässig gilt zudem, wenn die Karte erst mehrere Tage nach dem Diebstahl gesperrt wird. Was genau das Kreditkartenunternehmen als "grob fahrlässig" einstuft, kann man den AGB des Unternehmens entnehmen." http://www.anbieter-vergleichen.de/kreditkarte-abhanden.html Gruß Z... .