Bürgen trotz schufa eintrag?
Hallo,
ich will bald umziehen und kriege gerade Geld vom Jobcenter. Da ich auch noch sehr jung bin möchte mein neuer Vermieter jemanden haben der Bürgen würde. Mein Onkel würde dies übernehmen hat aber wegen einer früheren Firma einen Eintrag bei der Schufa. Kann er trotzdem bürgen? Der neue Vermieter weiß noch nicht das er nen Eintrag hat. Ich hab aber nur ihn der bürgen kann da ich keine Eltern mehr habe und auch so niemanden der bürgen könnte.
2 Antworten
Bürgen kann er, aber wenn der Vermieter auch eine Schufa Auskunft von Ihm sehen möchte und Ihn dann als bürgen ablehnt, ist das zulässig. Letztlich entscheidet der Vermieter, was er akzeptiert und was nicht.
Kann sein... is meistens so. Du musst schauen... sein Einkommen muss jedenfalls auch hoch genug sein, um seine eigenen Ausgaben zu decken + deine Miete, wenn du ausfällst.
Ja das ist aufjedenfall so mein Onkel hat ein eigenes Lokal und ein eigenes Security Unternehmen daran scheitert es nicht. Ich hoffe nur das es nicht am schufa ding scheitert oh manno man. Aber danke für deine Hilfe!
Ein Vermieter wird einen Bürgen i.d.R. nur unter Vorlage von dessen Schufaauskunft akzeptieren.
Aber vielleicht kann man mit dem Vermieter verhandeln, dass das JC die Miete direkt an ihn zahlt.
Das jobcenter wird zahlen aber er will einen Bürger haben der zahlt falls mal was mit dem Jobcenter ist. Und mein Onkel würde es tun hat aber nen schufa eintrag weil früher mal was mit seiner firma schief lief
Ja er möchte sie von ihm sehen. Kann es aber auch sein das er das dann nicht ablehnt. Weil das wäre echt blöd wenn es daran scheitert.😩