Bürgen trotz schufa eintrag?

2 Antworten

Bürgen kann er, aber wenn der Vermieter auch eine Schufa Auskunft von Ihm sehen möchte und Ihn dann als bürgen ablehnt, ist das zulässig. Letztlich entscheidet der Vermieter, was er akzeptiert und was nicht.


siegelelucy 
Beitragsersteller
 24.06.2020, 16:10

Ja er möchte sie von ihm sehen. Kann es aber auch sein das er das dann nicht ablehnt. Weil das wäre echt blöd wenn es daran scheitert.😩

correcta  24.06.2020, 19:29
@siegelelucy

Kann sein... is meistens so. Du musst schauen... sein Einkommen muss jedenfalls auch hoch genug sein, um seine eigenen Ausgaben zu decken + deine Miete, wenn du ausfällst.

siegelelucy 
Beitragsersteller
 24.06.2020, 20:33
@correcta

Ja das ist aufjedenfall so mein Onkel hat ein eigenes Lokal und ein eigenes Security Unternehmen daran scheitert es nicht. Ich hoffe nur das es nicht am schufa ding scheitert oh manno man. Aber danke für deine Hilfe!

Ein Vermieter wird einen Bürgen i.d.R. nur unter Vorlage von dessen Schufaauskunft akzeptieren.

Aber vielleicht kann man mit dem Vermieter verhandeln, dass das JC die Miete direkt an ihn zahlt.


siegelelucy 
Beitragsersteller
 24.06.2020, 16:11

Das jobcenter wird zahlen aber er will einen Bürger haben der zahlt falls mal was mit dem Jobcenter ist. Und mein Onkel würde es tun hat aber nen schufa eintrag weil früher mal was mit seiner firma schief lief