Hallo,

ich habe vor 8 Monaten die Aufforderung zur Abgabe der EV bekommen, konnte diese jedoch über eine 6 monatige Ratenzahlung beim GV abwenden. Nach den 6 Monaten konnte die Schuld jedoch nicht getilgt werden, mit dem Gläubiger wurde jedoch im Anschluss eine weiterführende Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Hierzu wurden mittlerweile 2 Raten gezahlt. Leider war es nun nicht mehr möglich die nächste Rate zu bedienen, so dass der Gläubiger wieder den GV mit der Einholung der EV beauftragt hat. Kann der GV nun die EV erneut durch eine Ratenzahlung aussetzen? Nach meinem Verständnis ist es eine neue Beauftragung und damit möglich - stimmt das so?