Antwort
Sobald Du Dich nicht an Deinem Wohnort aufhältst, musst Du das dem Bundesagentur für Arbeit mitteilen. Dein Ansprechpartner wird Dir dann in der Regel auch die Möglichkeit geben, wegzufahren, nur muss man es eben absprechen. Hier steht was zu den genauen Regeln http://www.arbeitsagentur.de/nn_170772/Dienststellen/RD-NRW/Hamm/AA/A01-Allgemein-Info/Presse/pdf/2012/2012026.html