Hallo!
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antworten!
@wfwbinder: Der Vertrag mit der Uni ist in Form eines Lehrauftrages ausgestaltet. Das dürfte einen Werkvertrag sehr nahe kommen, da eine Vergütung von X €/h dort angegeben wird. Tatsächlich wird dann aber nicht nach Zeit, sondern nach der Anzahl der korrigieren Arbeiten abgerechnet. Vielen Dank für den Hinweis; ich muss mich mal erkundigen, ob die Uni neben den pauschalen Sozialversicherungsbeiträgen von 30,77 % auch noch pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2 % abführt. Sollte das der Fall sein, müsste ich das Geld ja nicht versteuern (wenn ich das richtig verstanden habe)!?
@marbella1at: Fahrtkosten etc. fallen für mich nicht an. Ich bekomme die Arbeiten zugeschickt und muss diese dann einfach nur korrigieren.