Hallo!
Meine Frage:Meiner Tochter wurde am 11.06.10 ein Schreiben zugeschickt in dem Fordert man von ihr Geld für Schülerticket für zeitraum Juli1996 bis Oktober1996.Nach einem Telefonat durfte sie erfaren,daß gegen sie ein Vollstreckungsbescheid am 19.03.1997 erlassen wurde.Bis dato habe ich als gesetzlche Vertreter keine Mahnung,keinen Vollstreckungsbescheid bekommen.Zum Zeitpunkt der Forderung war meine Tochter minderjährig(geboren am 17.09.83).Nach solanger Zeit habe ich keine Möglichkeit nachzuvollziehen,ob die Forderung überhapt berechtigt ist. Ist das rechtens?