Stipendium im Ausland relevant fuer Progressionsvorbehalt?
Meine Frau und ich sind im Herbst 2013 aus Grossbritannien nach Deutschland gezogen. Dort waren wir beide Studenten und hatten (steuerfreie) Stipendien. Meine Fragen waere jetzt, ob diese Stipendien als 'Auslaendische Einkuenfte' (Mantelbogen, Z. 98) zu zaehlen sind?
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