Hallo liebes Forum,

zunächst einmal zu meiner Situation:

1.) Ich bin in Deutschland abgemeldet und lebe dauerhaft und mit meinem "Lebensmittelpunkt" in Shanghai. 2.) Ich halte mich im Jahr maximal 4 mal in Deutschland auf und dann nie pro Aufenthalt länger als 8 - 10 Tage. Von diesen 8 - 10 Tagen bin ich zum Arbeiten in Deutschland, bzw. befinde mich im Urlaub in Europa und reise in Europa rum 3.) Wenn ich in Europa bin, dann schlafe ich in Hotels oder bei Bekannten. Möbel, Zahnbürste usw. habe ich in Deutschland nicht mehr 4.) Ich bin laut momentanem Status vom Finanzamt als "beschränkt" steuerpflichtig eingestuft

Problematik: Ich möchte in Deutschland eine Eigentumswohnung kaufen. Anschließend möchte ich diese Wohnung an den Arbeitgeber bei dem ich in China angestellt bin vermieten. Dort sollen die Angestellten Chinesen, welche ab und zu nach D reisen leben, als auch ich ab und an. Ich sehe hier folgende Vorteile: 1.) Die neue Eigentumswohnung ist vermietet und das deutsche Finanzamt sieht mich nicht mit einem "Wohnsitz" in Deutschland 2.) Die Wohnung kann ich relativ günstig vermieten, da sie kaum besucht wird ( in der Summe ggf. 30 Tage im Jahr besetzt ) und somit fallen nicht viele Steuern auf die Wohnung an 3.) Die Wohnung ist als Geldanalge vorhanden und wird kaum verlebt, da sie nur rund 30 Tage im jahr besucht wird

Aber wäre das so legal im Sinne das ich "beschränkt" Steuerpflichtig bleibe, oder wird das Finanzamt dies nicht akzeptieren, da ich es an meinen Arbeitgeber vermiete, und der mich als auch andere Angestellte wiederum im Jahr ab und an dort leben lässt, da ich wirklich dort in der Gegend auf Geschäftsreise bin. Letzt endlich würde der chinesische Arbeitgeber Geld sparen, denn wenn die Mitarbeiter in D wären, dann müsste er teuer für die Hotelzimmer zahlen.

Vielen dank für eure Kommentare