Wenn dein Bruder eine Rechnung vom Verkäufer des Pianos bekommen hat dann in der Regel ja.
Du schreibst "aber man bekommt doch irgendeinen Beleg, dass man den Zuschlag bekommen habe. Das mein ich" Meines wissen gilt das nicht als Rechnung im Sinne der Steuererklärung. Es gilt nur die Rechnung des Verkäufers.
Bei Ebay muss man wie bereits die anderen Antwortgeber geschrieben haben zwischen privaten Verkäufern und gewerblichen Verkäufern unterscheiden.
Private Verkäufer geben meist keine Rechnung, da es sich um einen Privatverkauf ohne Gewährleitung oder ähnlichem handelt. Mir ist es aber schon oft untergekommen, dass die originale Rechnung noch vorhanden und so dabei war.
Gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet eine Rechnung zulegen. JEdoch muss die Uid ( = Umsatzsteueridentifikationnummer ) nicht dabei sein, weil manche geberlichen Verkäufer nicht Umsatzsteuerpflichtig sind.