Bin von Bausparkasse.In Kurzform: Abschlußgebühr ist von Bausparsumme abhängig, nicht von der Anzahl der Verträge. Auf beide Namen kann man abschließen, aber keinen Freistellungsauftrag für ZInsen stellen Wohnungsbauprämie kann ebenfalls nicht beantragt werden. Arbeitnehmersparzulage schon (beides vom Einkommen abhängig). Problem: Beide können unabhängig voneinander verfügen (Trennung im Bösen-und dann?) Empfehle zwei Einzelverträge und Werbeprämie fürs gegenseitige Anwerben mitnehmen. wuchtl
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Bin von Bausparkasse Wohnriester hat Vorteile, ( Zinsersparnis durch kürzere Darlehenslaufzeit wg. Zulage) Nachteil nachgelagerte Besteuerung, da nicht die Zulage, sondern alle Einzahlungen auf das Bausparkonto (+ 2% Inflationsausgleich) versteuert werden müssen. Aber...wass interessiert schon , was in 30 Jahren ist. Der Geldwert dürfte geringer sein als heute und es ist falsch, Dinge zu planen, die in "§irgendwann mal" eintreten. Wuchtl
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