Eigentlich hängt das von eurem Ehevertrag ab. Und die Ausgabe die er für seine Geliebte bezahlt hat, gehört zu seinem Gehalt ?
Der gesetzliche Güterstand ist ohne Ehevertrag automatische Folge. Aber Eheleute haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Güterstand durch einen Ehevertrag zu beeinflussen.
Du könntest gerne hier reinschauen und die Gesetze recherchieren: https://www.ehevertrag.org/gueterstand/#Gueterstand_der_Guetertrennung_(%C2%A7_1414_BGB)
Viel Erfolg!