Bürge im Mietvertrag --> Meldepflicht?
Hallo zusammen,
da ich in meinem Dualen Studium nicht genug verdiene, brauche ich einen Bürgen. Dies übernimmt mein Vater und ist erstmal kein Problem.
Jetzt wurde er aber im Mietvertrag auch als Mieter aufgeführt. Mir ist klar, dass dadurch die maximale Haftung von 3 Monaten umgangen wird. Das ist erstmal egal.
Es geht mir viel mehr darum, ob er dann nicht einen Zweitwohnsitz anmelden müsste und somit entsprechende Steuern zahlen müsste. Oder kann man eine Wohnung mieten ohne dort zu wohnen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß
Wolfgang
Bürgschaft,
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