Wie sieht es denn bisher mit Deinem Kindergeld aus? Falls Du die Altergrenze nicht ueberschreitest und in der "Ausbildung" solltest Du Kindergeld bekommen. Wuerdest Du im Ausland studieren? Vielleicht hilft Dir dieses Dokument: http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=7&cad=rja&ved=0CGsQFjAG&url=http%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fzentraler-Content%2FVeroeffentlichungen%2FMerkblatt-Sammlung%2FMB-Kindergeld.pdf&ei=3lIcUe6WMojqqAG294GIDQ&usg=AFQjCNF8a_j7oWNnPCm6nv5Bsq7KpWIh7w&bvm=bv.42452523,d.aWM
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Mit der Tanzschule besteht doch sicher ein Vertrag ueber deren Leistungen, sprich den Tanzunterricht, da wuerde ich einmal nachschauen. Alternativ kann man die Tanzschule mal ansprechen und verdeutlichen, dass man sein Kind ja auch jederzeit abziehen kann.
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