Allerdings, ein Besuch bei Verbraucherzentrale od. Rechtsanwalt sollte sich lohnen
Ich glaube, es sollte sofort gehandelt werden, sonst kommt nach dem Datum der Gesetzeinführung irgendein kleingeschriebenen Frist und dadurch gute Lücke in der Versorgung.
Ich glaube, neben dem bei ARGE od. Verbraucherzentrale noch erkundigen, wie es mit einer privaten Rente aussehen sollte, sprich übernahme von derren Beiträge?
Es kann auch passieren und ist den "schwarz-gelben" zumutbar, dass der Gesetz mit Absicht ohne weiteren Erklärungen zugezogen wird. Beispielsweise, wie es dann nach der Abschaffung von Beiträgen zur GRV seitens ARGE mit der Privaten RV aussehen sollte? Ich mein´, ob die Möglichkeit gegeben würde, eine Teil- bzw. Vollübernahme von Beiträgen zur private Rente beantragen? Es sei verfassungswidrig, der Anspruch auf die Rente einfach so durchstreichen, wie die heutige "unkreative" und "unkompetente und agressive" vorhaben wollen. Der Grund zur Klage ist drin!