Hallo, meine verstorbene Mutter und ich habe mit der Sparkasse am 30.06.1995 und am 20.11.1995 je eine Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall veranlaßt. Der Begünstigte bin ich als Sohn jetzt. Gehören diese Konten zum Nachlass? Vielen Dank für die Antwort im voraus winni1503