Jeder Unternehmer muss auf Rechnungen den Nettobetrag und die Mehrwertsteuer ausweisen, außer bei Kleinbeträgen. Daher darf es das, was Du schreibst eigentlich nicht geben. Der Grund hierfür ist der, dass diese so genannte Vorsteuer von dem Empfänger von seiner Umsatzsteuerschuld abgezogen werden kann (Ausnahme: man ist Kleinstunternehmer und ist selber von der Umsatzsteuer befreit; dann kann man auch die Vorsteuer nicht absetzen.)

Wenn Du unternehmerisch tätig bist, solltest Du Dich bei Deinem Finanzamt informieren. Die Leute dort sind nett und helfen Dir. Du benötigst ja sowieso eine Umsatzsteuer-Nr. und musst zumindest vierteljährlich Deine Umsätze usw. "voranmelden". Das ist eigentlich sehr simpel, man muss sich aber einmal ernsthaft damit beschäftigen und ordentlich die Steuer melden und bezahlen. (Man hat sie ja auch von seinen Kunden bezahlt bekommen!)

...zur Antwort

Das kommt darauf an, zu welchem Kurs die Anleihe notiert. Ist der Kurs z.B. zur Zeit bei 105% und die Restlaufzeit ist nur noch z. B. 1 Jahr, dann "verliert" man im Laufe des restlichen Jahres 5%, weil die Anleihe zu 100% zurückgezahlt wird. Umgekehrt ist es, wenn der Kurs unter 100% liegt. Dann "gewinnt" man zusätzlich zu den Zinsen die Differenz. In der angegebenen "Rendite" sind diese "Vorteile" bzw. "Nachteile" berücksichtigt.

...zur Antwort