Wenn das Sparbuch auf DM umgeschrieben wurde, dann hast Du gute Chancen das Geld ausgezahlt zu bekommen. Gibt es die Bank noch? Fusionierte die Bank ggf. Diese Angaben wären gut. Ansonsten würde ich mich mal an die deutsche Bundesbank wenden. Die können sicher weiter helfen.

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In meinem Fall war der Schaffner kulant - ich hatte die Bahncard nicht dabei, zeigte ihm aber meinen Personalausweis. Es kommt also auch auf die kontrollierende Person an.

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Ich bin mit Templeton immer gut gefahren - es ist ein internationaler Rentenfonds. Konzentration u.a. auf fest- oder variabel verzinsliche Wertpapiere und Schuldtitel von Regierungen und Unternehmen weltweit, hypotheken- oder forderungsbesicherte Wertpapiere, Finanzterminkontrakte, hypothekenbesicherte Dollar-Rolls. Der Templeton Global Total Return Fund A (acc) EUR-H1 gehört zur Kategorie "Rentenfonds internationale Währungen"

Quelle und mehr: http://www.finanzen.net/fonds/Templeton_Global_Total_Return_Fund_A_acc_EUR-H1

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Ich bin auch einer von den Anlegern, der jetzt versunsichert ist. Hatte ähnliches gefragt und tolle Antworten erhalten: schau mal http://www.finanzfrage.net/frage/erleidet-man-verluste-als-anleger-von-cs-euroreal-anteilen

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Wenn Ihr mit der Bank einen sogenannten "Pfandtausch" vereinbart, dann kann das Darlehen weitergeführt werden, wenn die Bank dem zustimmt. Vorfälligkeitsentschädigung wäre dann nur zu zahlen, für den Teil, den ihr vorzeitig zurückzahlt. Ihr müsst es ohnehin immer abwägen. Momentan sind die Zinsen ja auf einem historisch niedrigen Niveau. Eventuell macht es mehr Sinn, das "alte" Darlehen zurückzuführen und ein neues kleineres Darlehen zu den absolut niedrigen Zinsen aufzunehmen. die Bank müsste Euch dazu entsprechend beraten.

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Der Antragsteller muss selber einziehen - ansonstn gibts keine Förderung aus dem Programm 124! Die KfW wird es bestätigen!

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Arbeitgeber führen die Personalakten ihrer Mitarbeiter. Zu den Personalunterlagen zählen Lohnunterlagen, wie Lohnbelege, Arbeitsverträge, Krankenkassenbeitragsnachweise und die Korrespondenz mit der Krankenkasse, sowie Lohnsteueranmeldungen und Reisekostenabrechnungen, aber auch Bewerbungen, Beurteilungen oder Stellenbeschreibungen. Für diese gelten zum Teil gesetzliche Aufbewahrungsfristen nach den Normen

  • Abgabenordnung § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen und
  • HGB § 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen.

Somit gelten bei Personalakten Aufbewahrungsfristen von zumeist 6, teilweise aber auch 10 Jahren.

Quelle: http://www.online-aktenvernichtung.de/aufbewahrungsfristen/Aufbewahrungsfristen-Personalakten.html

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Bei einer Abfindung handelt es sich um pfändbares Einkommen, welches von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 InsO grundsätzlich umfasst ist.

Schau mal hier, da habe ich diese Aussage gefunden und es steht noch mehr dazu geschrieben:

http://www.rechtsanwalt.biz/index.php/leserfrage-der-woche/96-kuerndigung-abfindung-privatinsolvenz

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Kinderbetreuungskosten - Jugendamt lehnt Anerkennung von Arbeitsmitteln ab

Folgendes, Ich befinde mich gerade in der Ausbildung und bin im 4. Lehrjahr als Industriemechanikerin. Ab März 2012 werde ich eine zweite ausbildung als elektronikerin beginnen. Nun habe ich im September die Kostenübernahme für die Betreuungskosten, für meinen 4-jährigen Sohn beantragt. Das Jugendamt lehnt diese ab, da ich anscheinend zuviel verdiene. Sie haben mir 957 Euro Netto gerechnet, was ich nun wirklich nicht bekomme. Das habe ich Ihnen jetzt auch schon 2 mal geschrieben mit der Aufforderung Sie sollen mir doch bitte einen Auszug schicken was sie da rechen. Haben sie nicht getan. Stattdessen bekam ich wunderschöne post. Ich habe auch eine risterrente mitgeschickt, die 80 euro vom brutto gehalt abziehen, was netto 100 macht. Das Landratsamt meint, sie können nciht die hundert rechen, da auf dem versicherungsschein 80 euro steht(wer lesen kann, sieht das es vom Bruttogehalt abgerechnet wird). Auf meinen Lohnabrechnungen, die ich Ihnen auch schicken musste, steht aber eindeutig, das es im Monat 100 netto sind.

Zudem habe ich viele Rechnungen über Arbeitsmittel dazugeschickt, gerade für Berufsbekleidung, Fachbücher usw. alles was ich für meien Ausbildung brauche. Das Jugendamt sagte, bzw schreib, das nur die Pauschale vom 5,20 angerechnet werden kann und die Kosten die ich dieses Jahr habe auf meine komplette Ausbildungszeit verteilt werden müssen und Es sei ein ausnahme fall, weil es ja jugendhilfe ist..... (was hat das damit zu tun?) ( es waren dieses Jahr knappe 400 Euro! ). Auch schrieben sie, als ich sagte, ich verdiene ab nächsten märz viel weniger geld, dann müsse ich eben dort nocheinmal einen VERSUCH starten, das geld zu bekommen. Auch wollen sie jetzt das ich belege über die mitverhältnisse niederlege und wohngeld beantrage, dabei habe ich angegeben, dass ich noch zuhause wohne..... ich verstehs nicht mehr.

Ich weiss nicht mehr weiter, das geht doch so nicht oder? Ich habe nächstes jahr doch auch noch ausgaben für arbeitsmittel und die nächsten drei jahre auch (Arbeitskleidung, Prüfungsbücher usw.... )

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Zu den Betreuungskosten für Deinen Sohn: Ich empfehle Dir dringend mal einen persönlichen Termin beim Jugendamt zu machen um das zu klären. Wenn Du noch zu Hause wohnst und und eine Ausbildung machst, dann sind weiterhin Deine Eltern unterhaltpspflichtig, Vielleicht ist das der Grund warum man auf 957 Euro netto kommt. Bekommst Du Unterhalt für Deinen Sohn und Kindergeld? Eventuell wird auch das angerechnet? Man kann sich hinsichtlich der Dir eventuell zustehenden Leistungen auch bei der Jugendhilfe beraten lassen. Träger sind z.B. as Diakonische Werk (DW) der evangelischen Kirche, der Deutsche Caritas-Verband der katholischen Kirche, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Alles Gute!

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Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun! Hast Du ein Gewerbe angemeldet?Sofern Du unter 17.500 Euro Umsätze machts, bist Du "Kleinunternehmer" und nicht umsatzsteuerpflichtig. Ehältst Du als Werkstudent Bezüge der Firma, für die Du arbeitest? Werden die pauschal versteuert? Dann musst Du gar nichts machen. Bist Du Student? Dann achte auf die Krankenversicherung! Studenten, die in einer gesetzlichen Studenten Krankenversicherung versichert sind oder Leistungen durch den Staat beziehen, müssen sich an Verdienstgrenzen halten, wollen sie ihre Leistungen nicht verlieren. Sie dürfen grundsätzlich 350 € nebenbei verdienen. Wenn Sie einem Studentenjob als Werkstudent nachgehen oder einen 400-Euro-Job machen, dann wird diese Verdienstgrenze auf 400 € pro Monat heraufgesetzt. Der Arbeitgeber meldet den Job dann bei der Minijobzentrale an, und führt Pauschalbeiträge ab. Der Student hat aber nicht mit steuerlichen Abzügen zu rechnen.

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