Das ist laut Meinung des LG Köln als Werbung für ein Gewinnspiel erkennbar und erlaubt. Also gibt es doch keinen Gewinn.
Der Schaden wird bezahlt werden, manche Versicherung fordern nur die Nachzahlung der höheren Beiträge. Das AG Heidenheim hat aber auch entschieden, dass eine Vertragsstrafe bis zu 500 €, die eine Versicherung in einem ähnlichen Fall gefordert hatte, rechtmäßig und nicht unverhältnismäßig hoch sei.
Nein, alle Sachen, die sich in der Wohnung befinden, aber Ihnen nachweislich nicht gehören, sind pfändungssicher .Dazu gehört auch der noch nicht bezahlte Fernseher
In diesem Fall hat der Vermieter die Beweislast und darf die Kosten nur demjenigen berechnen, der sie auch verursacht hat. Ist der nicht mehr fest zu stellen, zahlt der Hausherr. Eine Umlage auf alle Mieter ist auch nach vorhergehender Androhung nicht zulässig!
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