Wenn er als Angestellter z.B. in, einem Feriengebiet arbeitet, muss er sich selbst um Versicherungsschutz nach dem dort gültigen Sozialversicherungsrecht kümmern. Wird er von einem deutschen Arbeitgeber befristet dorthin geschickt, gilt deutsches Recht. Man sollte aber in jedem Fall vorher mit der Krankenkasse reden, dann müsste die normale Versicherungskarte reichen.
Alles, was zu schnelleren Heilung beiträgt, ist zu wünschen und erlaubt. Ich würde für alle Fälle seinem Arbeitgeber mitteilen, wo er sich aufhält.
Wenn Tierhaltung in einem Haus erlaubt ist, muss jeder Mieter auch mit Katzen rechnen. Daher darf die Miete nicht gekürzt und auch die Wohnung natürlich nicht gekündigt werden.
Da die Eltern selbst dafür sorgen müssen, dass ihre Kinder nicht unkontrolliert anrufen können, wird der Anbieter Recht bekommen.
Eine Kaution kann in max. 3 gleichen Raten vom Mieter gezahlt werden. Sie darf max. so hoch sein wie 3 Nettokaltmieten.
Schulleiter reagieren darauf sehr sauer, - das ist ein Verstoß gegen die Schulpflicht und kann schnell teuer werden. Das Bußgeld kann wesentlich höher sein als die Ersparnis bei der Reise.
Kann der Urlaub nicht genommen werden, egal ob aus betrieblichen oder krankheitsbedingten Gründen, muss er finanziell vergütet werden. Das gilt auch für Zusatzurlaub.
- Die vertraglichen Verpflichtungen bezüglich Schönheitsarbeiten etc. vertragsgemäß erfüllen.
- Darauf bestehen, dass die Kaution auf einem Sonderkonto getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters angelegt wird (Ganz wichtig bei eventueller Insolvenz des Vermieters). Oder besser noch mit dem Vermieter zusammen zur Bank gehen und gemeinsam so ein Sonderkonto eröffnen.
Du machst deine –hoffentlich berechtigten- Forderungen beim Mieter beim Auszug geltend. Dann gibst du eine Frist zur Nachbesserungen (bei nicht vertragsgemäß ausgeführten Reparaturen). Wenn die Forderungen nicht erfüllt werden, lässt du die Reparaturen von einer Firma erledigen und schickst die Rechnung dem Mieter mit der Bitte um Bezahlung (Frist setzen!). Passiert dann noch nichts, kürzt du die Kautionssumme um deine Forderung und zahlst den Rest aus.
Am besten auf einem Sonderkonto, getrennt vom sonstigen Vermögen, damit die Kaution im Falle einer Insolvenz des Vermieters nicht verloren geht.
Nur wenn Arbeitnehmer während des Urlaubs selbst erkranken, würden die Urlaubstage nicht verfallen. Das Risiko „urlaubsstörender Ereignsse“ hat jeder selbst zu tragen.
Ja, die Kosten können bis auf die zumutbare Eigenbelastung abgesetzt werden.
Wenn die Anschuldigungen deiner Freunde gegen die Nachbarn berechtigt sind, sollten sie den Vermieter auffordern, mit den Nachbarn zu reden oder eine gemeinsame Aussprache zu fordern. Da dieses (nachgewiesene) Verhalten der Nachbarn den Wohnwert deiner Freunde mindert, sollten sie bei Aufforderung an den Vermieter auch sofort eine Mietminderung ankündigen. Sollte der Vermieter keine Aussprache herbeiführen können oder sich nichts ändern, ist eine Mietminderung angesagt. Wegen der Höhe würde ich mich mit einem Mieterverein oder Anwalt unterhalten.
Das kommt darauf an, wie das Gericht die Begründungen des Arbeitgebers bewertet. Dem Wunsch der Bekannten muss entsprochen werden, wenn diese Besprechungen und Dienstreisen durch den Chef auch an andere Mitarbeiter der Firma, z. B. die Vertretung deiner Bekannten, delegiert werden können.
Die Schufa hat kriegt keine Auskunft über überzogene Konten. Die Geschäftspartner der Schufa bekommen auch keine Auskunft darüber, ob ein Konto nur im Guthabenbereich geführt werden darf.
Die Regel, dass Internetkäufe, die individuell für Kunden hergestellt wurden, nicht widerrufen werden können, gelten nicht unbedingt für Computer. So gibt es eine Entscheidung des AG Berlin-Köpenick, dass von einer Privatperson ein individuell zusammengestelltes Notebook zurück gegeben werden kann.
Werden alle Löhne in einer Firma erhöht, müssen alle Mitarbeiter gleich behandelt werden, die einer einzelnen Filiale können also nicht ausgenommen werden. So sagt es das Bundesarbeitsgericht
Das ist laut Meinung des LG Köln als Werbung für ein Gewinnspiel erkennbar und erlaubt. Also gibt es doch keinen Gewinn.
Der Lebensstandard in der Ehe ist Grundlage für die Berechnung des Unterhalts. Wenn die Gehaltserhöhung nach der Scheidung kam, bleibt es beim alten Unterhalt.
Schon ab 2 Monaten Überziehung gibt es Bußgelder, ab dem 8. Monat kostet es 40 € plus 2 Punkte, das gleiche dann noch einmal für die abgelaufene Abgas-Untersuchung. Großen Ärger kann die Versicherung machen, wenn ein Unfall passiert.